Nach BGH-Urteil Beim digitalen Erbe besteht noch reichlich Nachholbedarf

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick. Demnach spielt das Thema digitales Erbe noch eine sehr untergeordnete Rolle bei Internetnutzern.

Die Ergebnisse der Umfrage auf einen Blick. Demnach spielt das Thema digitales Erbe noch eine sehr untergeordnete Rolle bei Internetnutzern. Foto: Statista

Im aktuellen Fall hatten die Eltern einer 15-Jährigen, die 2012 von einer U-Bahn überfahren wurde, auf Herausgabe der Facebook-Nachrichten geklagt. Sie erhoffen sich aus den Inhalten Aufschluss darüber, ob es sich beim tragischen Tod ihrer Tochter um einen Unfall handelt oder es Selbstmord war. Das soziale Netzwerk hatte den Zugriff unter Verweis auf den Datenschutz bislang verweigert.

Einer aktuellen Umfrage zufolge, im Auftrag von web.de und GMX, würden 17 Prozent der Teilnehmer Online-Dienste auf die Herausgabe der Daten Verstorbener verklagen. Das neue BGH-Urteil ist Experten zufolge wegweisend – das digitale Erbe lag bisher in einer rechtlichen Grauzone – und hat Signalwirkung auf E-Mail-Anbieter und andere soziale Medien.

Infografik: Wer hat Zugriff aufs digitale Erbe? | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Die Umfrageergebnisse zeigen jedoch noch großen Nachholbedarf beim Thema digitales Erbe. Demnach gaben nur 8 Prozent der Befragten an, Zugangsdaten für alle aktiven Onlinekonten bei Vertrauenspersonen hinterlegt zu haben.

Sie sind neugierig aufs Private Banking?

Wir auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm daily“. Wir versorgen Sie vier Tage die Woche mit aktuellen Nachrichten und exklusiven Personalien aus der Welt des Private Bankings.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen

Mehr zum Thema

nach oben