Möglicher Wechsel der HSH Nordbank BdB stellt hohe Hürden für Aufnahme in Einlagensicherung

Es wäre eine Premiere in der deutschen Bankenlandschaft: Einen erfolgreichen Verkauf der HSH Nordbank vorausgesetzt würde erstmals ein große Bank des öffentlich-rechtlichen Sparkassen-Sektors auf die Seite der privaten Banken wechseln. Auf jeden Fall muss die Landesbank nach einer Privatisierung die Einlagensicherung der Sparkassen verlassen. Daher strebt sie eine Aufnahme in den freiwilligen Notfalltopf der privaten Banken an, wie das Handelsblatt (bezahlpflichtige Langversion und hier als Kurzfassung frei zugänglich) berichtet. Ein Selbstläufer wird das laut Bericht jedoch nicht.

So sollen die privaten Banken von diesem Szenario wenig begeistert sein. Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes deutscher Banken (BdB), betonte laut Bericht noch einmal unabhängig von der Causa HSH die hohen Hürden für eine Mitgliedschaft im Einlagensicherungssystem: „Die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherung lebt von den hohen Standards, die sich die privaten Banken selbst gesetzt haben.“ Mitglieder müssten diese erfüllen.

Peters zufolge werde zwar kein Institut von vornherein ausgeschlossen. Doch: „Kompromisse können und werden wir in dieser Frage nicht machen“, so der Chef der Hamburger Berenberg Bank. Ohne die HSH Nordbank namentlich zu nennen fügte Peters zudem als Bedingungen für neue Mitglieder an, dass der Einlagensicherungsfonds Altrisiken nicht übernehmen könne, sondern diese über Garantien abgeschirmt werden müssten.

Die HSH Nordbank soll bereits erste Gespräche wegen einer Mitgliedschaft im BdB-Einlagensicherungsfonds geführt haben, schreibt das Handelsblatt mit Verweis auf Finanzkreise. Das Thema sei zudem in der BdB-Vorstandssitzung am Montag behandelt worden. Weiter heißt es, dass für potenzielle Käufer der Landesbank die Frage der Mitgliedschaft in einer Einlagensicherung wichtig ist.

Die Einlagensicherungssysteme der unterschiedlichen Banken sichern durch freiwillige Einzahlungen die Spareinlagen der Kunden über das gesetzliche Minimum von 100.000 Euro hinaus vor Pleiten. Fast alle deutschen Institute seien an eines der Systeme angeschlossen. Andererseits besteht laut Bericht die Gefahr, dass Investoren wegen der größeren Unsicherheit höhere Zinsen für Einlagen fordern.

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Vor diesem Hintergrund lasse sich der Vorstoß des BdB als Versuch werten, den Sparkassenverband stärker in die Pflicht zu nehmen, zum Beispiel indem die Sparkassen länger als zwei Jahre haften. Im Gespräch sind laut Finanzkreisen drei Jahre.

Das entspreche laut Bericht dem Zeitraum, um Vollmitglied beim Einlagensicherungssystem des Bankenverbands zu werden. Dem Statut des BdB zufolge haftet der Einlagensicherungsfonds pro Sparer für Einlagen im Umfang von 20 Prozent des Eigenkapitals einer Mitgliedsbank. Während der Übergangszeit seien pro Person dagegen nur 250.000 Euro geschützt.

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