M.M. Warburg & CO hat zum Jahresende 2020 eigenen Angaben zufolge weitere 111 Millionen Euro Steuerforderungen aus sogenannten Cum-Ex-Geschäften an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg gezahlt. Bereits im April hatte die Hamburger Privatbank in dieser Angelegenheit 44 Millionen Euro überwiesen. Mit Zahlungen von insgesamt 155 Millionen Euro habe Warburg die vom Finanzamt festgesetzten Steuern der Jahre 2007 bis 2011 vollständig beglichen. Die vom Landgericht Bonn im März 2020 angeordnete Einziehung der Steuern sei damit erledigt.
Nach Angabe des Instituts haben die beiden Hauptgesellschafter, Max Warburg und Christian Olearius, der Warburg-Gruppe der Gesellschaft den Betrag zur Verfügung gestellt. Die Privatbank sieht sich weiterhin zu Unrecht als Alleinverantwortlicher der als nachtäglich unzulässig eigestuften Aktiengeschäfte: „Die Warburg-Gruppe hat nun allein den gesamten Steuerbetrag gezahlt, obwohl Dritte die Geschäfte initiierten, abwickelten und große Profite erzielten, während die Warburg-Gruppe nie die Absicht hatte, zu Unrecht von Steueranrechnungen zu profitieren.“
Trotz der finalen Zahlung geht M.M. Warburg & CO rechtlich gegen die Bescheide vor. Sie widerspricht der steuerlichen Einschätzung der Behörden, nach der sie für die gesamten Steuerforderungen vorrangig und allein in Anspruch zu nehmen sei. Die Warburg-Gruppe hat inzwischen Klagen auf Schadensersatz gegen die Initiatoren, Abwickler und Profiteure der Geschäfte eingereicht und hofft dabei nun auf eine zutreffende rechtliche Klärung in den Verfahren.