Missmanagement und Intransparenz Fondsverband kritisiert Dax-Konzerne

Thomas Richter: Der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI beklagt die anhaltende Intransparenz in der Vorstandsvergütung.

Thomas Richter: Der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI beklagt die anhaltende Intransparenz in der Vorstandsvergütung. Foto: BVI

Die Mehrzahl der großen börsennotierten Unternehmen hält sich nicht an die Regeln einer guten Unternehmensführung. Zu diesem Ergebnis kommt der deutsche Fondsverband BVI in einer Analyse der Hauptversammlungssaison 2019. Darin untersucht der Verband gemeinsam mit dem Aktionärsdienstleisters IVOX Glass Lewis, ob die 160 Unternehmen im Dax, M-Dax und S-Dax die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen in der Saison 2019 erfüllt haben.

Die Kritik des BVI richtet sich vor allem gegen die Führungsriegen: Wie der Verband erläutert, hätten die Aktionäre bei insgesamt 82 der 160 untersuchten Unternehmen dem Vorstand und bei 102 Gesellschaften dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigern müssen. „Im vergangenen Jahr wurden zum Leidwesen der Aktionäre Vermögenswerte in Milliardenhöhe vernichtet“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Schädlich seien insbesondere die Dieselaffäre bei Volkswagen und die Monsanto-Übernahme durch Bayer gewesen. Besonders viel Börsenwert wurde demnach in diesem Jahr durch „Missmanagement und Fehlentscheidungen“ vernichtet.

Der BVI kritisiert unter anderem die fehlende regelmäßige Abstimmung der Investoren über das Vergütungssystem des Vorstands. Gemäß der Analyse-Leitlinien sollten die Aktionäre darüber alle fünf Jahre auf der Hauptversammlung abstimmen, nur dann sei eine Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats möglich. In der Saison 2019 hätten deswegen die Investoren bei 70 der 160 Unternehmen dem Aufsichtsrat und bei 66 Gesellschaften dem Vorstand die Entlastung verweigern können. 

Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Offenlegung der individuellen Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. „Einige Unternehmen mauern weiter bei der Vorstandsvergütung. Dabei sind deren Ausweis und Zusammensetzung für Investoren ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Leistung im Vergleich zum Unternehmensergebnis. Die Analyse-Leitlinien fordern an dieser Stelle schon seit 2017 mehr Transparenz, doch passiert ist bislang wenig“, so Richter.

Im kommenden Jahr wird der BVI seine Leitlinie weiter verschärfen. Wie der Verband ankündigte, ist künftig in Anlehnung an die zweite Aktionärsrechterichtlinie eine Abstimmung mindestens alle vier Jahre vorgesehen. Zudem will der Fondsverband dem Thema Nachhaltigkeit im Rahmen einer guten Unternehmensführung eine größere Bedeutung beigemessen. Der BVI wird überprüfen, inwieweit Unternehmen für ihre nicht-finanzielle Berichterstattung die EU-Leitlinien zu klimarelevanten Informationen beachten.

Auch die Aufsichtsratsarbeit müsse besser werden, fordert der Verband und verweist auf Mängel bei den Grundsätzen zur guten Unternehmensführung. Bei 70 Unternehmen habe es Beanstandungen gegeben. Ein Beispiel: In den Vorgaben der Analyse-Leitlinien sei eine Beschränkung der Anzahl auf fünf Aufsichtsratsmandate vorgesehen. Mehr als jedes vierte Unternehmen (43) der Dax-Familie liegt über dieser Schwelle. Ferner verlangen die Leitlinien des BVI, dass die Hälfte der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat unabhängig ist. Als nicht unabhängig gilt ein Kandidat, der bereits seit zehn Jahren im Aufsichtsrat sitzt oder ein Bewerber, der von einem Aktionär mit einem Stimmanteil von mehr als 10 Prozent entsandt wird. Auf Basis dieser Kriterien konnten 24 Unternehmen keine ausreichende Zahl unabhängiger Bewerber vorweisen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen