Neue Spielregeln für Vermögensverwalter Welche Geschäftsmodelle wegen Mifid II in Gefahr sind

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Was die meisten Banken aktuell noch leben, wird seitens der meisten unabhängigen Vermögensverwalter seit geraumer Zeit komplett ausgeschlossen. Hier werden meist schon heute die Bestandsprovisionen direkt an den Kunden weitergeleitet und ausgezahlt. Spätestens mit dem Inkrafttreten von Mifid II Anfang 2018 wird diese zusätzliche Einnahmequelle für die gesamte Branche wegbrechen – zumindest im Mantel der Vermögensverwaltung. Problematisch wird es daher besonders für diejenigen, die in ihrem Geschäftsmodell bislang in hohem Maße auf Bestandsprovisionen, auch in Vermögensverwaltungsmandaten, gesetzt haben.

Hier wird es erforderlich sein, die bestehenden Verträge mit dem Kunden abzuändern und eine höhere Vermögensverwaltungsgebühr auszuhandeln – oder Abstriche beim bisherigen Ertragsniveau zu akzeptieren. Das Gespräch mit dem Kunden wird jedenfalls kein leichtes sein. Nach aktueller Auffassung der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA wird es jedoch auch über den 3. Januar 2018 hinaus die Möglichkeit geben, Bestandsprovisionen zu verein- nahmen. Im klassischen Einzelberatungsgeschäft profitieren hier vor allem wieder die Banken.

Diese können unter bestimmten Voraussetzungen die zusätzliche Einnahmequelle am Kunden rechtfertigen, indem sie beispielsweise ein breites Filialnetz oder deutlich verbesserten Service bieten oder mit der höheren Qualität solcher Fonds gegenüber dem Kunden argumentieren. Es bleibt spannend, ob viele Banken weiterhin in der Anlageberatung Bestandsprovisionen nehmen und diese allein durch das bestehende Filialnetz rechtfertigen.

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Erdrückende Fixkosten

Was heißt das nun für die Branche? Wir gehen davon aus, dass in den kommenden drei Jahren ein deutlicher Konsolidierungstrend einsetzen wird. Vor dem Hintergrund zunehmend strikter regulatorischer Anforderungen sind vorrangig die damit einhergehenden steigenden Kosten ein elementares und existenzielles Thema für die Branche. Insbesondere kleinere Vermögensverwalter und Bankhäuser, die im Hinblick auf das betreute und verwaltete Vermögen sowie eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern unterhalb einer kritischen Größe liegen, werden hiervon betroffen sein. Es handelt sich schlicht - weg um Fixkosten, die einfach nicht klein- zurechnen sind. Wir denken deshalb, dass es vermehrt Zusammenschlüsse in der Branche geben wird.

Die Umsetzung von Mifid II erfolgt am 3. Januar kommenden Jahres zunächst im Wertpapierhandelsgesetz, welches lediglich für Banken und Finanzinstitute mit KWG-Erlaubnis gilt. Allerdings schreibt Mifid II vor, dass bestimmte Vorgaben der Richtlinie auch für den Bereich der Finanzanlagenvermittler und -berater nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung gelten. Bundesweit sind derzeit etwa 37.000 dieser Vermittler und Berater registriert.

Hier ist zu erwarten, dass insbesondere diejenigen, die tatsächlich als Einzelkämpfer unterwegs sind, vor existenzielle Herausforderungen gestellt werden. Die diversen Anforderungen der ESMA liegen in finaler Version teilweise noch nicht vor. Offene Themen sind beispielsweise die Verschärfung bei der Provisionsoffenlegung, im Zusammenhang mit der Vereinnahmung von Provisionen eine Qualitätsverbesserung gegenüber dem Kunden zu gewährleisten, sowie künftige Aufzeichnungspflichten von telefonischer und elektronischer Kommunikation (Aufträge, Beratung) mit dem Kunden.


Über den Autor:
Mirko Albert ist Vorstandsvorsitzender der Value Experts Vermögensverwaltung. Der 45-Jährige schloss sich dem bankenunabhängigen Unternehmen mit den Standorten Hannover, Beckum, Bielefeld und München Anfang 2012 an, zunächst als Generalbevollmächtigter. Zuvor war er über 20 Jahre bei Dresdner Bank und Commerzbank in der Betreuung von vermögenden Kunden tätig, davon sechs Jahre im Top-Management.

 

 

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