Neue Spielregeln für Vermögensverwalter Welche Geschäftsmodelle wegen Mifid II in Gefahr sind

Mirko Albert: „Mifid II wird den Markt der Vermögensverwalter und der Banken aufrütteln und noch für die eine oder andere Überraschung sorgen.“

Mirko Albert: „Mifid II wird den Markt der Vermögensverwalter und der Banken aufrütteln und noch für die eine oder andere Überraschung sorgen.“ Foto: Valexx

Mifid II wird den Markt der Vermögensverwalter und der Banken aufrütteln und noch für die eine oder andere Überraschung sorgen. Der Start am 3. Januar 2018 stellt für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung dar. Grundsätzlich begrüßen wir die Umsetzung der Regelungen, denn es ist gut, dass Qualitätssicherung und Verbraucherschutz im Vordergrund stehen. Dennoch glauben wir, dass die Regelungen teilweise zu technokratisch umgesetzt werden und so ihrem ursprünglichen Ziel nicht in Gänze gerecht werden.

Zudem wirkt sich die Regulierung nicht nur auf den Verbraucherschutz aus, sondern trifft ebenso diverse Geschäftsmodelle, die es in der Branche gibt. Denn bislang existieren im Markt im Wesentlichen zwei Typen von Ertragsströmen. Entweder sind dies fest definierte, regelmäßige und wiederkehrende Vergütungen wie bei den Dienstleistungen Honorarberatung und Vermögensverwaltung. Sie beziehen sich auf das verwaltete Vermögen beziehungsweise eine erzielte Performance. Zum anderen dominiert im klassischen Beratungsgeschäft eine transaktionsabhängige Provision.

Die allermeisten Fondsgesellschaften zahlen gegenwärtig Bestandsprovisionen an Depotbanken, die diese jedoch überwiegend an die kundenbetreuenden Banken, Vermögensverwalter und Berater weitergeben. Sofern vereinbart, kann diese Bestandsgebühr auch direkt an den Kunden ausgekehrt werden. Konkret nutzen Banken und Vermögensverwalter aktuell diverse Modelle der Anlageberatung. Während bei besagter Honorarberatung mit dem Kunden ein festes Honorar vereinbart wird und keinerlei weitere Provisionen von Produktanbietern an Berater fließen, wird gerade von den klassischen Geschäftsbanken noch die provisionsorientierte Einzelberatung gelebt.

Hier zahlt der Kunde auf Fondsebene neben der Bestandsprovision meist auch einen Ausgabeaufschlag. Aktuell fließen beide immer noch zum großen Teil direkt an die Banken. Zudem vereinnahmen nicht wenige Banken laufende Bestandsprovisionen aber auch in einem mit dem Kunden geschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag. In diesem Modell wird eine feste Gebühr mit dem Kunden vereinbart. Deren Höhe richtet sich meist nach der Anlagestrategie und der Höhe des zu betreuenden Vermögens des Kunden. Wird im Mantel der Vermögensverwaltung in Fonds investiert, fließen deren Bestandsprovisionen zusätzlich zur vereinbarten Gebühr für die Vermögensverwaltung an die Bank oder auch an den Vermögensverwalter.