Jetzt ist es offiziell EU-Kommission verschiebt Einführung von Mifid 2 und Mifir

Die seit Monaten andauernde Diskussion um die Verschiebung von Mifid 2 und Mifir ist beendet: Die EU-Kommission hat die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinien Mifid 2 und Mifir in nationales Recht als auch den Zeitpunkt der Anwendung um jeweils ein Jahr auf den 3. Juli 2017 beziehungsweise den 3. Januar 2018 verschoben.

Die Entscheidung der EU-Kommission erfolgte in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten, dem EU-Parlament und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde ESMA. Letztere hatte bereits Anfang des Jahres auf Verzögerungen bei der Bereitstellung der nötigen technischen Standards hingewiesen.

Sowohl auf Seiten der Aufsichtsbehörden sowie der Finanzbranche seien gerade bei der IT-Infrastruktur große Veränderungen vorzunehmen, um die Rechtsvorschriften in vollem Umfang umsetzen zu können. Durch die Verschiebung gewinnen sowohl die nationalen Parlamente als auch die Marktteilnehmer und Behörden Zeit, die gesetzlichen wie technischen Voraussetzungen für die neuen Regulierungsvorschriften zu schaffen.

Mifid 2 und Mifir sollen die Finanzmärkte effizienter, stabiler und transparenter machen und Anleger besser schützen. Zugleich werden die Aufsichtsbefugnisse der Behörden ausgeweitet und klare Verfahrensregeln für den Handel geschaffen.

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