Mifid II in der Praxis Prüfinstanz kürt vertrauenswürdige Vermögensmanager

Ralf Vielhaber: „Die Klärung der Fairness-Frage geschieht durch ein laufendes Monitoring.“

Ralf Vielhaber: „Die Klärung der Fairness-Frage geschieht durch ein laufendes Monitoring.“ Foto: Fuchs | Richter Prüfinstanz

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Vertrauenswürdige Vermögensmanager sind auch 2019 schwer auszumachen. Die Anbieter der Branche reden nach wie vor nicht gern über gemachte Fehler und was sie dagegen unternommen haben – sowohl grundsätzlich als auch im konkreten Einzelfall. Das Gute ist: Es gibt eine Reihe rühmlicher Ausnahmen. Und etliche Institute, die mit reiner Weste im Markt auftreten können. Die Auswirkungen der Anlegerschutzrichtlinie Mifid II werden von Fachanwälten unterschiedlich beurteilt. Immerhin: Sie wirkt.

Seit 22 Monaten ist die Anlegerschutzrichtlinie Mifid II (Markets in Financial Instruments Directive) europaweit in Kraft. Doch zumindest auf Seiten von Anlegerschutzanwälten ist das Stimmungsbild geteilt. Bewegung gibt es ihnen zufolge auf beiden Seiten: So seien die Kunden besser informiert, während die Institute sich dem anpassen, andererseits aber immer noch ihren Vorteil suchen würden.

Positiv zu vermelden ist, dass die Zahl der Kundenklagen – allerdings schon seit einigen Jahren – zurückgeht. Verstöße gegen die Anlagerichtlinie treten laut Rechtsanwalt Matthias Schröder kaum noch auf. Der Einsatz moderner EDV und die Digitalisierung hätten dazu geführt, dass prozentuale Grenzen leichter eingehalten werden können. Im Übrigen würden die alten Anlagegrenzen heute geschickter und weiter gefasst, so Schröder. Die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Banken ist allerdings schon seit 2016 stetig gesunken.

Höhere Kostentransparenz

Erfreulich ist aus Sicht des Anwalts auch die gestiegene Kostentransparenz. In der Konsequenz heißt dies, hin zu ETFs und weg von aktiv gemanagten Fonds. Bei verwalteten Vermögen von über einer Million Euro würden Kosten von mehr als 1,5 Prozent fast schon als inakzeptabel angesehen. Dies sei vor fünf Jahren noch ganz anders gewesen. Hohe Kosten müssten gerechtfertigt sein und gut begründet werden können. Die Leistung der Anbieter werde zunehmend hinterfragt.

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Rechtsanwalt Jens Graf wiederum ist nicht davon überzeugt, dass Banken und sonstige Berater wegen der Mifid-II-Regelungen ihre Kunden besser beraten. Für ihn liegt der Ursprung allen Übels in den Provisionszahlungen, die nach wie vor in Milliardenhöhe fließen. Immerhin müssen die Banken nun angeben, ob sie (provisions)abhängig oder unabhängig beraten. Danach sollten Kunden fragen.

Zwar müssen Fondsgesellschaften und Depotbanken seit diesem Jahr unter anderem angeben, welche Bestandsprovisionen sie im vergangenen Jahr eingestrichen haben. Aber Graf zufolge hört man allenthalben, dass mehr als die Hälfte der Kunden sich diese Informationen nicht genau anschauen. Solche Angaben würden gar nicht selten hinter anderen Informationen versteckt und so verklausuliert präsentiert, dass die Kunden gar nicht verstehen könnten, in welchen Größenordnungen sich ihr investiertes Vermögen allein durch die Prämien reduziert.