Die Welt der Vermögensverwaltung verändert sich – und zwar schneller, als vielen lieb ist. Was vor wenigen Jahren noch als Spielwiese für Tech-Enthusiasten galt, ist längst im Zentrum strategischer Anlageentscheidungen angekommen. Krypto-Assets, allen voran Bitcoin, werden zunehmend zu einem ernstzunehmenden Baustein professioneller Portfolios.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Rahmen rasant: Mit Micar etabliert Europa erstmals ein einheitliches Regelwerk, das die Grenzen zwischen traditioneller Finanzwelt und digitaler Assetklasse neu zieht.
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Die Welt der Vermögensverwaltung verändert sich – und zwar schneller, als vielen lieb ist. Was vor wenigen Jahren noch als Spielwiese für Tech-Enthusiasten galt, ist längst im Zentrum strategischer Anlageentscheidungen angekommen. Krypto-Assets, allen voran Bitcoin, werden zunehmend zu einem ernstzunehmenden Baustein professioneller Portfolios.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Rahmen rasant: Mit Micar etabliert Europa erstmals ein einheitliches Regelwerk, das die Grenzen zwischen traditioneller Finanzwelt und digitaler Assetklasse neu zieht.
Eine EY-Studie von Anfang 2025 zeigte das Ausmaß dieser Entwicklung: 86 Prozent der institutionellen Investoren sind bereits in Krypto-Assets investiert oder planen dies. Knapp 60 Prozent wollen mehr als 5 Prozent ihres verwalteten Vermögens in Kryptowährungen investieren – mehr als in so manche andere Assetklasse.
Für Vermögensverwalter eröffnet sich damit eine doppelte Herausforderung und Chance: Wie lässt sich eine noch junge, hoch volatile Assetklasse verantwortungsvoll integrieren? Und welche Weichen müssen gestellt werden, um rechtssicher, transparent und zugleich kundenorientiert zu agieren?
Der folgende Beitrag zeigt,
- weshalb eine Micar-Erlaubnis mehr ist als ein technischer Formalakt,
- welche Effekte Krypto-Assets auf das Gesamtportfolio haben und
- was in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist.
1. Sollten Vermögensverwalter eine Micar-Erlaubnis haben?
Die Frage, ob ein Vermögensverwalter eine Micar-Erlaubnis benötigt, ist weniger eine technische als eine strategische Grundsatzentscheidung. Spätestens mit Inkrafttreten der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (Micar) ist klar: Krypto-Assets sind kein rechtsfreier Experimentierraum mehr, sondern Teil des regulierten Finanzmarktes.
Das allgemeine Verständnis vieler Vermögensverwalter ist bislang: Eine Micar-Erlaubnis ist nicht erforderlich, solange ich lediglich traditionelle Finanzinstrumente wie Bitcoin-ETFs oder Zertifikate auf Krypto-Assets verwalte. Eine Micar-Lizenz wäre erst dann relevant, wenn ich direkt in Krypto-Assets investiere, diese verwahre oder entsprechende Beratungsleistungen anbiete.
In der Praxis bevorzugen über 60 Prozent der institutionellen Investoren ein Krypto-Asset-Exposure über zugelassene Strukturen. Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig – und hier liegt das Problem: Ohne Micar-Erlaubnis bewegen sich Vermögensverwalter schnell in rechtlichen Grauzonen, insbesondere bei aktiver Empfehlung, Portfoliointegration oder laufender Betreuung von Kundenpositionen.
Hier sind drei Gründe, über eine Micar-Erlaubnis ernsthaft nachzudenken:
A) Rechtssicherheit statt Grauzone
Eine Micar-Erlaubnis schafft vor allem eines: Rechtssicherheit. Für Vermögensverwalter bedeutet dies, dass Beratung und Verwaltung von Krypto-Assets auf einer klar definierten aufsichtsrechtlichen Grundlage erfolgen.
Ohne Lizenz bewegen sich Marktteilnehmer schnell in rechtlichen Graubereichen – insbesondere bei aktiver Empfehlung, Portfoliointegration oder laufender Betreuung von Kundenpositionen.
Auch ist in der Praxis keineswegs immer klar, ob ein Finanzprodukt noch ein Finanzinstrument nach Mifid oder schon ein Kryptowert nach Micar ist. Die Europäische Finanzmarktaufsicht (ESMA) hat hier eine Reihe von Abgrenzungsfragen vorliegen, die es zu beantworten gilt – und auch in Zukunft wird es immer wieder Zweifelsfälle geben.
Aktuell beschäftigt die Marktaufsicht zum Beispiel die Frage, ob Derivate, die in Stablecoins abgewickelt werden, noch als Finanzinstrumente im Sinne der Mifid II eingestuft werden können oder ob sie Kryptowerte nach Micar darstellen. Ein Fehler in der Einstufung durch den Vermögensverwalter führt ohne Micar-Lizenz zum Erlaubnisverstoß.
B) Glaubwürdigkeit gegenüber anspruchsvollen Kunden
Vermögende Privatkunden erwarten keine Experimente, sondern professionelle Strukturen. Eine Micar-Erlaubnis signalisiert, dass Krypto-Assets nicht opportunistisch, sondern bewusst und verantwortungsvoll in die Vermögensverwaltung integriert werden.
Dienstleistungen und Produkte mit Bafin-Zulassung genießen international hohes Ansehen. Für viele institutionelle Investoren – speziell aus dem Ausland – ist die Aufsicht durch die deutsche Bafin ein Gütesiegel für Produktqualität, Transparenz und regulatorische Integrität.
Sie macht deutlich: Krypto-Assets werden nicht anders behandelt als andere Assetklassen – sie unterliegen denselben Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz und Governance. Für Vermögensverwalter ist die Micar-Erlaubnis damit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern ein strategisches Differenzierungsmerkmal.
C) Zukunftssicherheit für das Geschäftsmodell
Krypto-Assets sind kein kurzfristiger Trend. Die regulatorische Integration in den europäischen Finanzmarkt macht deutlich, dass sie dauerhaft Bestandteil der Kapitalanlage bleiben werden.
Eine Micar-Erlaubnis ermöglicht es Vermögensverwaltern, frühzeitig tragfähige Strukturen aufzubauen, anstatt später unter Zeitdruck nachrüsten zu müssen. Gerade Institute, die bereits heute Krypto-Assets – zum Beispiel Bitcoin – als Beimischung in Portfolios betrachten, sichern damit langfristig ihre Handlungsfähigkeit.
Wie erlangt man eine Micar-Erlaubnis?
Die Beantragung einer Micar-Erlaubnis erfolgt bei der Bafin und erfordert Nachweise zur Organisation, Governance, IT-Sicherheit und Qualifikation der Geschäftsleitung.
Für die Bafin gelten nach Micar enge Prüffristen. Je nach Verfahren (Notifizierung oder Erlaubnisantrag) hat sie zwischen 20 und 25 Arbeitstagen Zeit, über die Vollständigkeit des Antrags zu entscheiden. Ist der Antrag unvollständig, setzt die Bafin dem Antragsteller eine Frist, bis zu deren Ablauf er sämtliche fehlenden Informationen vorlegen muss. In der Praxis sollten Antragsteller mehrere Monate einplanen.
Neben den Anfangskapitalanforderungen entstehen Gebühren für die Zulassungserteilung sowie laufende Kosten für rechtliche Beratung und Compliance.
2. Wie lassen sich Krypto-Assets in Portfolios integrieren?
Die Diskussion über Krypto-Assets in der Finanzportfolioverwaltung ist häufig von Verallgemeinerungen geprägt. Für eine sachliche Analyse der Portfolioeffekte ist jedoch eine klare Differenzierung notwendig: Die folgenden Überlegungen beziehen sich daher in erster Linie auf Bitcoin als prominenteste Kryptowährung, die auch einige Besonderheiten aufzuweisen hat. Bitcoin unterscheidet sich fundamental von der Vielzahl anderer Kryptowerte.
Bitcoin ist das älteste, liquideste und transparenteste Netzwerk, verfügt über eine klar definierte Geldpolitik und weist eine Marktstruktur auf, die institutionelle Investitionen überhaupt erst ermöglicht. Viele alternative Token sind dagegen projekt-, emissions- oder governanceabhängig und verhalten sich ökonomisch eher wie Venture-Investments als wie eigenständige Assetklassen.
Performancebeitrag und Diversifikation
Für die Finanzportfolioverwaltung bedeutet das: Aussagen zur Portfoliowirkung lassen sich seriös nur für sehr wenige Kryptowerte, insbesondere für Bitcoin, treffen, nicht für Krypto als homogene Kategorie.
Empirisch zeigt sich, dass eine moderat gewichtete Bitcoin-Beimischung die Rendite-Risiko-Struktur klassischer Portfolios über längere Zeiträume positiv beeinflussen kann.
Der entscheidende Faktor ist dabei nicht die absolute Performance, sondern die geringe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen wie Aktien oder Anleihen.
Bitcoin als asymmetrischer Renditebaustein
Für Vermögensverwalter bedeutet dies:
- Hohe Volatilität auf Einzelasset-Ebene
- Potenziell positiver Beitrag zur Gesamtportfolioperformance bei begrenzter Allokation
- Reduzierung der Abhängigkeit von makroökonomischen Einflussfaktoren klassischer Märkte
Voraussetzung ist eine klare Gewichtung und ein langfristiger Anlagehorizont. Kurzfristige Betrachtungen führen hier regelmäßig zu Fehlinterpretationen.
Integriertes oder separates Portfolio?
Vor diesem Hintergrund stellt sich für Vermögensverwalter eine zentrale Strukturfrage: Sollten Krypto-Assets direkt in bestehende Multi-Asset-Portfolios integriert oder in separaten Portfolios verwaltet werden?
Beide Ansätze sind grundsätzlich valide, führen jedoch zu unterschiedlichen Effekten:
Vergleich: Integration ins Gesamtportfolio vs. separates Krypto-Asset-Portfolio
| Kriterium | Integration ins Gesamtportfolio | Separates Krypto-Asset-Portfolio |
|---|---|---|
| Einfluss auf Risiko & Rendite | Direkter Einfluss auf Risiko- und Renditekennzahlen | Keine Verzerrung des Kernportfolios, gezielte Allokationsentscheidungen möglich |
| Transparenz & Kundenerwartung | Erfordert hohe Transparenz gegenüber Kunden | Psychologisch oft leichter vermittelbar für Kunden |
| Sichtbarkeit der Volatilität | Volatilität wird unmittelbar sichtbar | Volatilität bleibt vom klassischen Portfolio getrennt wahrnehmbar |
| Risikosteuerung & Reporting | Komplexer, da alles im Gesamtportfolio abgebildet wird | Bessere Steuerbarkeit von Risiko, Reporting und Rebalancing |
| Strukturelle / organisatorische Logik | Ein einziges Portfolio, aber höhere Komplexität | Klare Trennung zwischen klassischer Finanzportfolioverwaltung und digitalem Asset |
Risikomanagement statt Pauschallösung
Unabhängig von der gewählten Struktur gilt: Krypto-Assets erfordern ein eigenes Risikoverständnis. Klassische Kennzahlen wie Volatilität oder Maximum Drawdown müssen anders interpretiert werden als bei Aktien oder Anleihen.
Eine pauschale Beimischung ohne strukturelles Konzept erscheint daher weder fachlich noch aufsichtsrechtlich überzeugend.
3. Einfluss von Krypto-Assets auf die rechtlichen Rahmenverpflichtungen eines Vermögensverwalters
Die Integration von Krypto-Assets in die Finanzportfolioverwaltung hat nicht nur Auswirkungen auf die Portfolioallokation, sondern verändert auch die rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen der Vermögensverwaltung. Besonders deutlich wird dies in zwei Bereichen:
- dem Verlustreporting und
- der Ausgestaltung des Vermögensverwaltungsvertrages.
Krypto-Assets und Verlustreporting: Volatilität als rechtliche Herausforderung
Krypto-Assets weisen im Vergleich zu klassischen Assetklassen eine deutlich höhere Volatilität auf. Für Vermögensverwalter bedeutet dies, dass (Buch-)Verluste nicht nur wahrscheinlicher auftreten, sondern auch schneller und ausgeprägter sichtbar werden.
Während Mifid für Finanzinstrumente eine Verlustschwellenbenachrichtigung bei Buchverlusten von 10 Prozent verlangt, sieht Micar für Kryptowerte keine entsprechende Verpflichtung vor.
Bei einer Integration in ein Gesamtportfolio stellt sich daher die Frage, wie damit umzugehen ist: Sollten die Krypto-Assets für die Verlustschwellenberechnung herausgerechnet werden oder behandelt werden wie Finanzinstrumente?
Wie auch immer man mit der Thematik umgeht, wichtig ist, dass Transparenz gegenüber dem Kunden hergestellt wird.
Informationspflichten und Erwartungsmanagement
Die rechtliche Angreifbarkeit entsteht häufig nicht durch die Anlage selbst, sondern durch unzureichende Aufklärung. Krypto-Assets erfordern ein explizites Erwartungsmanagement: Kunden müssen verstehen, dass zwischenzeitliche Verluste erheblich sein können, ohne dass dies auf Fehlentscheidungen des Vermögensverwalters zurückzuführen ist.
Dies betrifft insbesondere:
- die Darstellung historischer Schwankungen,
- mögliche Maximalverluste (Drawdowns) und
- die Abgrenzung zwischen kurzfristiger Wertentwicklung und langfristiger Strategie.
Fehlt diese Einordnung, können Verluste schnell als Pflichtverletzung interpretiert werden.
Auswirkungen auf Vermögensverwaltungsvertrag und Folge-Pflichten
Die Einbindung von Krypto-Assets erfordert eine präzise vertragliche Ausgestaltung. Allgemeine Formulierungen, die für klassische Assetklassen ausreichend sind, greifen hier oft zu kurz.
Zentrale Punkte im Vermögensverwaltungsvertrag sind:
- Explizite Benennung von Krypto-Assets als zulässige Assetklasse
- Aufnahme möglicher Restriktionen (zum Beispiel ausschließlich Bitcoin)
- Klare Definition der maximalen Allokation
- Beschreibung der besonderen Risikocharakteristika
- gegebenenfalls Vereinbarung einer freiwilligen Verlustschwellenbenachrichtigung
- Regelungen zur Verwahrung bei regulierten Drittanbietern
- Transparente Beschreibung der Bewertungs- und Reportingmethodik
Insbesondere sollte deutlich gemacht werden, dass Krypto-Assets nicht nach denselben Maßstäben wie Aktien oder Anleihen beurteilt werden können, ohne dabei Sonderbehandlungen im Haftungsrecht zu suggerieren.
Mit einer Micar-Erlaubnis gehen für Vermögensverwalter zusätzliche Folge-Pflichten einher, die über die reine Vertragsgestaltung hinausreichen. Dazu zählen insbesondere erweiterte Transparenz-, Informations- und Berichtspflichten, etwa im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte digitaler Vermögenswerte.
Vor diesem Hintergrund ist eine bewusste Konzentration auf wenige, klar definierte Kryptowerte strategisch sinnvoll. Sie ermöglicht es, regulatorische Anforderungen – etwa zur Offenlegung von Umweltauswirkungen, Datenqualität und Methodik – konsistent, nachvollziehbar und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand zu erfüllen.
Eine breite Abdeckung zahlreicher Kryptowerte würde den Dokumentations-, Reporting- und Kontrollaufwand deutlich erhöhen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die Finanzportfolioverwaltung zu schaffen. Die Fokussierung unterstützt damit nicht nur die regulatorische Konformität, sondern auch die Qualität und Verlässlichkeit der Vermögensverwaltung insgesamt.
Separate Strategien als rechtliche Entlastung
In der praktischen Umsetzung zeigt sich, dass die bewusste Trennung von Krypto-Asset-Strategien und klassischen Vermögensverwaltungsmandaten erhebliche rechtliche Vorteile bietet. Gerade vor dem Hintergrund, dass Krypto-Assets regulatorisch erstmals explizit in die Finanzportfolioverwaltung eingebettet werden, ermöglicht dieser Ansatz eine klar strukturierte Vertrags- und Risikologik.
Außerdem ist nicht zu verkennen, dass aufgrund der Neuartigkeit der Regulierung von Krypto-Dienstleistungen noch weitere Konkretisierungen und Weiterentwicklungen der Aufsichtspraxis zu erwarten sind, die zu erhöhtem Änderungsbedarf bei den Vertragsunterlagen führen können.
Separate Krypto-Asset-Portfolios führen zu:
- einer eindeutigen Abgrenzung der jeweiligen Risikosphären,
- einer klaren und nachvollziehbaren Zuordnung von Verlusten,
- einer Reduzierung von Interpretationsspielräumen bei der rechtlichen Bewertung von Wertschwankungen,
- weniger Anpassungsbedarf bei bestehenden Vertragswerken für Finanzinstrumente.
Damit wird nicht nur das Vertragswerk übersichtlicher, sondern auch die Transparenz für Kunden und Aufsicht deutlich erhöht. Die Trennung folgt dabei weniger operativen Erwägungen als vielmehr dem Anspruch, Krypto-Assets als eigenständige Assetklasse rechtlich sauber und nachvollziehbar in die Finanzportfolioverwaltung zu integrieren.
Über die Gastautoren:
Philipp Hendel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei DRRP-Rechtsanwälte in München. Für verschiedene Banken und Finanzdienstleister hat er bereits erfolgreich Erlaubnisse nach der europäischen Micar-Verordnung eingeholt.
Leif Richter ist Vorstand der Dietrich & Richter Private Asset Management. Er ist seit über zwei Jahrzehnten in der Vermögensverwaltung tätig und verknüpft Options- und Futures-Strategien systematisch mit Bitcoin.
