Die Welt der Vermögensverwaltung verändert sich – und zwar schneller, als vielen lieb ist. Was vor wenigen Jahren noch als Spielwiese für Tech-Enthusiasten galt, ist längst im Zentrum strategischer Anlageentscheidungen angekommen. Krypto-Assets, allen voran Bitcoin, werden zunehmend zu einem ernstzunehmenden Baustein professioneller Portfolios.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Rahmen rasant: Mit Micar etabliert Europa erstmals ein einheitliches Regelwerk, das die Grenzen zwischen traditioneller Finanzwelt und digitaler Assetklasse neu zieht.
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Die Welt der Vermögensverwaltung verändert sich – und zwar schneller, als vielen lieb ist. Was vor wenigen Jahren noch als Spielwiese für Tech-Enthusiasten galt, ist längst im Zentrum strategischer Anlageentscheidungen angekommen. Krypto-Assets, allen voran Bitcoin, werden zunehmend zu einem ernstzunehmenden Baustein professioneller Portfolios.
Gleichzeitig wächst der regulatorische Rahmen rasant: Mit Micar etabliert Europa erstmals ein einheitliches Regelwerk, das die Grenzen zwischen traditioneller Finanzwelt und digitaler Assetklasse neu zieht.
Eine EY-Studie von Anfang 2025 zeigte das Ausmaß dieser Entwicklung: 86 Prozent der institutionellen Investoren sind bereits in Krypto-Assets investiert oder planen dies. Knapp 60 Prozent wollen mehr als 5 Prozent ihres verwalteten Vermögens in Kryptowährungen investieren – mehr als in so manche andere Assetklasse.
Für Vermögensverwalter eröffnet sich damit eine doppelte Herausforderung und Chance: Wie lässt sich eine noch junge, hoch volatile Assetklasse verantwortungsvoll integrieren? Und welche Weichen müssen gestellt werden, um rechtssicher, transparent und zugleich kundenorientiert zu agieren?
Der folgende Beitrag zeigt,
- weshalb eine Micar-Erlaubnis mehr ist als ein technischer Formalakt,
- welche Effekte Krypto-Assets auf das Gesamtportfolio haben und
- was in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist.
1. Sollten Vermögensverwalter eine Micar-Erlaubnis haben?
Die Frage, ob ein Vermögensverwalter eine Micar-Erlaubnis benötigt, ist weniger eine technische als eine strategische Grundsatzentscheidung. Spätestens mit Inkrafttreten der europäischen Markets in Crypto-Assets Regulation (Micar) ist klar: Krypto-Assets sind kein rechtsfreier Experimentierraum mehr, sondern Teil des regulierten Finanzmarktes.
Das allgemeine Verständnis vieler Vermögensverwalter ist bislang: Eine Micar-Erlaubnis ist nicht erforderlich, solange ich lediglich traditionelle Finanzinstrumente wie Bitcoin-ETFs oder Zertifikate auf Krypto-Assets verwalte. Eine Micar-Lizenz wäre erst dann relevant, wenn ich direkt in Krypto-Assets investiere, diese verwahre oder entsprechende Beratungsleistungen anbiete.
In der Praxis bevorzugen über 60 Prozent der institutionellen Investoren ein Krypto-Asset-Exposure über zugelassene Strukturen. Die Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig – und hier liegt das Problem: Ohne Micar-Erlaubnis bewegen sich Vermögensverwalter schnell in rechtlichen Grauzonen, insbesondere bei aktiver Empfehlung, Portfoliointegration oder laufender Betreuung von Kundenpositionen.
Hier sind drei Gründe, über eine Micar-Erlaubnis ernsthaft nachzudenken:
A) Rechtssicherheit statt Grauzone
Eine Micar-Erlaubnis schafft vor allem eines: Rechtssicherheit. Für Vermögensverwalter bedeutet dies, dass Beratung und Verwaltung von Krypto-Assets auf einer klar definierten aufsichtsrechtlichen Grundlage erfolgen.
Ohne Lizenz bewegen sich Marktteilnehmer schnell in rechtlichen Graubereichen – insbesondere bei aktiver Empfehlung, Portfoliointegration oder laufender Betreuung von Kundenpositionen.
Auch ist in der Praxis keineswegs immer klar, ob ein Finanzprodukt noch ein Finanzinstrument nach Mifid oder schon ein Kryptowert nach Micar ist. Die Europäische Finanzmarktaufsicht (ESMA) hat hier eine Reihe von Abgrenzungsfragen vorliegen, die es zu beantworten gilt – und auch in Zukunft wird es immer wieder Zweifelsfälle geben.
Aktuell beschäftigt die Marktaufsicht zum Beispiel die Frage, ob Derivate, die in Stablecoins abgewickelt werden, noch als Finanzinstrumente im Sinne der Mifid II eingestuft werden können oder ob sie Kryptowerte nach Micar darstellen. Ein Fehler in der Einstufung durch den Vermögensverwalter führt ohne Micar-Lizenz zum Erlaubnisverstoß.
B) Glaubwürdigkeit gegenüber anspruchsvollen Kunden
Vermögende Privatkunden erwarten keine Experimente, sondern professionelle Strukturen. Eine Micar-Erlaubnis signalisiert, dass Krypto-Assets nicht opportunistisch, sondern bewusst und verantwortungsvoll in die Vermögensverwaltung integriert werden.
Dienstleistungen und Produkte mit Bafin-Zulassung genießen international hohes Ansehen. Für viele institutionelle Investoren – speziell aus dem Ausland – ist die Aufsicht durch die deutsche Bafin ein Gütesiegel für Produktqualität, Transparenz und regulatorische Integrität.
Sie macht deutlich: Krypto-Assets werden nicht anders behandelt als andere Assetklassen – sie unterliegen denselben Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz und Governance. Für Vermögensverwalter ist die Micar-Erlaubnis damit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern ein strategisches Differenzierungsmerkmal.
C) Zukunftssicherheit für das Geschäftsmodell
Krypto-Assets sind kein kurzfristiger Trend. Die regulatorische Integration in den europäischen Finanzmarkt macht deutlich, dass sie dauerhaft Bestandteil der Kapitalanlage bleiben werden.
Eine Micar-Erlaubnis ermöglicht es Vermögensverwaltern, frühzeitig tragfähige Strukturen aufzubauen, anstatt später unter Zeitdruck nachrüsten zu müssen. Gerade Institute, die bereits heute Krypto-Assets – zum Beispiel Bitcoin – als Beimischung in Portfolios betrachten, sichern damit langfristig ihre Handlungsfähigkeit.
Wie erlangt man eine Micar-Erlaubnis?
Die Beantragung einer Micar-Erlaubnis erfolgt bei der Bafin und erfordert Nachweise zur Organisation, Governance, IT-Sicherheit und Qualifikation der Geschäftsleitung.
Für die Bafin gelten nach Micar enge Prüffristen. Je nach Verfahren (Notifizierung oder Erlaubnisantrag) hat sie zwischen 20 und 25 Arbeitstagen Zeit, über die Vollständigkeit des Antrags zu entscheiden. Ist der Antrag unvollständig, setzt die Bafin dem Antragsteller eine Frist, bis zu deren Ablauf er sämtliche fehlenden Informationen vorlegen muss. In der Praxis sollten Antragsteller mehrere Monate einplanen.
Neben den Anfangskapitalanforderungen entstehen Gebühren für die Zulassungserteilung sowie laufende Kosten für rechtliche Beratung und Compliance.
