Meinung zum SPD-Gesetzesentwurf Wahlkampf mit Managergehältern? Weg damit!

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Wohl nicht konsequent zu Ende gedacht

Tatsächlich geht es aber, wenn überhaupt, um ein gesamtgesellschaftliches Problem. Denn wenn die Überschreitung der wie auch immer festgelegten Schwelle von 500.000 Euro pro Jahr moralisch nicht akzeptabel ist, dann muss sie prinzipiell für alle Gehaltsempfänger im weitesten Sinne gelten. Dann darf es natürlich auch keine Rolle spielen, auf welcher Hierarchieebene, in welcher Branche oder Rechtseinheit derartige Vergütungen fließen.

Und das hieße wiederum nichts anderes, als dass zum Beispiel auch Profisportler jeglicher Couleur wie Fußballer, Rennfahrer und weitere, Showgrößen sowie diverse Stars und Künstler, aber auch etliche Topmanager in der Private Equity-Branche, in einigen öffentlich-rechtlichen Landesbanken oder Sparkassen von der steuerbedrohten Gehaltsgrenze betroffen wären.

Ob man das wirklich konsequent zu Ende gedacht hat, kann man bezweifeln. Dass überdies die nicht ganz vergleichbare, aber beachtlich große Gruppe der Selbstständigen und Freien Berufe sowie der Eigentümer-Unternehmer bei dieser Betrachtung faktisch außen vor bleibt, sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Last but not least wird das beabsichtigte Ziel, nämlich mit der Steuerkeule Druck auf eine 500.000 Euro übersteigende Vergütung auszuüben, im wirklichen Leben kaum erreicht werden. Denn alles spricht dafür, dass betroffene Unternehmen aus eigenem Interesse eher die steuerliche Mehrbelastung hinnehmen werden als ihr wichtigstes „Humankapital“ nicht mehr angemessen zu entlohnen.

Im Klartext heißt das: Am aktuellen (hohen) Vergütungsniveau dürfte sich deshalb nicht viel ändern. Die gleiche Meinung hat übrigens auch der in dieser Hinsicht gewiss unverdächtige IG-Metall-Chef Jörg Hofmann, der zugleich Mitglied des VW-Aufsichtsrats ist, öffentlich geäußert.

Fazit: Weg damit! Der SPD-Vorschlag ist weder sinnvoll noch praktikabel und sollte so schnell wie möglich in der Versenkung verschwinden.

Dieser Gastbeitrag ist ein geringfügig bearbeiteter Kommentar vom Unternehmensblog des Analysehauses Barkow Consulting mit Sitz in Düsseldorf.

Über den Autor:
Wolfgang Schnorr verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung im Kapitalmarkt und im Bereich Investor Relations. Er baute die Investor-Relations-Abteilung der Deutschen Bank über mehrere Jahre mit auf. Zuletzt war er als stellvertretender Leiter Investor Relations des Instituts verantwortlich für 14 Mitarbeiter in Frankfurt und New York. Seine Spezialgebiete sind Corporate Governance-Fragen sowie sämtliche Themen, die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung eine kritische Rolle spielen.

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