Mehrfache Erstattung „logisch unmöglich“ Finanzgericht Köln veröffentlicht wegweisendes Cum-Ex-Urteil

Das Finanzgericht Köln hat sein wegweisendes Cum-Ex-Urteil aus dem Sommer 2019 nun auch schriftlich begründet. Die Richter hatten die Klage eines US-amerikanischen Pensionsfonds abgewiesen, der sich vom deutschen Fiskus rund 27 Millionen Euro Kapitalertragssteuer erstatten lassen wollte.

Der Kläger sei zum Zeitpunkt der jeweiligen Gewinnverteilungsbeschlüsse weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer gewesen, so die Richter in der Urteilsbegründung. Die Annahme, dass es zwei wirtschaftliche Eigentümer auf einmal geben könne, sei logisch unmöglich. Dies widerspreche zudem sowohl dem System des Zivilrechts als auch dem des Steuerrechts.

Das Kölner Urteil gilt unter Beobachtern als Muster mit Signalwirkung für weitere Fälle. Dieser grundsätzlichen Bedeutung wegen haben die Richter das Urteil zur Revision zugelassen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen