Das Landgericht Bonn hat offenbar eine Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zugelassen, berichtet das „Handelsblatt“ exklusiv. Damit könnte im Herbst 2019 das erste Gerichtsverfahren in diesem groß angelegten Fall von umstrittener Steuererstattung kommen. Erstmals werde ein Gericht über strafrechtliche Konsequenzen dieser Praxis entscheiden, weshalb das Verfahren weltweit Aufmerksamkeit bekommen dürfte. Das Landgericht habe auf Nachfrage der Zeitung die Informationen weder bestätigt noch dementiert.
Konkret stehen zwei ehemalige Aktienhändler der Hypovereinsbank (HVB) unter Anklage: Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft einem 41-Jährigen und einem 38-Jährigen vor, sich an Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse beteiligt zu haben, heißt es. Die beiden Briten haben laut Bericht umfassend gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt und den Ermittlern beim Aufklären der Fälle als Kronzeugen gedient. Die Behörden gehen in diesem Fall den Angaben zufolge von 33 Vorgängen besonders schwerer Steuerhinterziehung aus. Der Schaden soll rund 450 Millionen Euro betragen. Hinzu komme noch ein Versuch von mehrmals erstatteter Kapitalertragssteuer, die nie gezahlt wurde.
Nach Informationen des „Handelsblatts“ sollen sich zudem die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, das US-Institut BNY Mellon, die französische Großbank Société Generale sowie eine Fondsgesellschaft am Verfahren beteiligen. Auf diese Weise wolle das Landgericht prüfen, ob die Institute im Rahmen der neu geregelten Einziehung finanziell für den Schaden aufkommen müssen, der aufgrund unberechtigter Steuererstattungen entstand. Warburg besteht den Angaben zufolge darauf, nicht unrechtmäßig gehandelt zu haben. Société Generale habe die Sache nicht kommentieren wollen, BNY Mellon habe auf Anfrage nicht reagiert, heißt es.