Erst jüngst bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Bonner Landgerichts im Falle Cum-Ex. Involviert: die Privatbank M.M. Warburg. Schon das Urteil des Landgerichts hatte Auswirkungen auf die Hamburger Traditionsbank: Sie überwies mehr als 150 Millionen Euro an den Staat. Wegen des Zweifels an ihrer Zuverlässigkeit brachte die Bafin die Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius dazu, ihre Mandate im Aufsichtsrat niederzulegen und ihre Stimmrechte an einen Treuhänder zu übertragen.
Nun die nächste Eskalation in der Auseinandersetzung: Laut „Manager Magazin“ (Artikel kostenpflichtig) liegt den Eigentümern ein Vorschlag von der Bafin vor, die Warburg-Bank auf die Dachgesellschaft zu verschmelzen. Die Bafin wurde dadurch eine größere, vermutlich auch einfacher einsehbare Einheit beaufsichtigen. Die Überlegung der MM-Redakteure: Das Ganze bräuchte eine Banklizenz, und die kommt mit einem Inhaberkontrollverfahren daher. Ob die Eigentümer diese Eignung in der aktuellen Gemengelage von der Bafin attestiert bekommen, ist höchst fraglich. Wohl eher nicht, so der Artikel. Warburg und Olearius müssten ihre Beteiligungen aufgeben, an Familienmitglieder übertragen oder gar veräußern.