Kapitalanlagegesetzbuch Master-KVG verunsichert Fonds-Manager

Jörg W. Stotz, Geschäftsführer der Hansainvest in Hamburg

Jörg W. Stotz, Geschäftsführer der Hansainvest in Hamburg

Aufgrund der Vorschriften im Kapitalanlagegesetzbuch braucht neuerdings jeder geschlossene Fonds eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) – extern oder intern.

Die Vorbehalte gegen die Auslagerung an eine externe Master-KVG, bei der die Fonds-Manager den rechtlichen Mantel einer dafür bereits zugelassenen KVG in Anspruch nehmen, sind allerdings vielfach noch hoch. Die allgemeine Unsicherheit ist durchaus verständlich, schließlich stehen die Initiatoren vor einer wichtigen Weichenstellung.

Und mit der Entscheidung für eine externe KVG als treuhänderisch verantwortlicher Vermögensverwalter gibt der Initiator immerhin weitreichende Kompetenzen ab: Formaljuristisch steht dann die KVG an der bisherigen Stelle des Initiators und ist zivilrechtlich verantwortlich.

Regulierte Verantwortung

Viele befürchten auch, nicht mehr so frei über Produkte und Investitionen bestimmen zu können wie bisher. Um diese Ängste zu nehmen, werden in der Praxis Kooperationsvereinbarungen getroffen, die dem Initiator weitgehendes Mitspracherecht einräumen.

Ehrlicherweise muss man hier natürlich erwähnen, dass solche Kooperationsvereinbarungen im Aufsichtsrecht ihre Grenzen finden. Die KVG verantwortet die Verwaltung fremden Geldes, genau deswegen wird sie ja so stark reguliert – als diejenige, die letztlich die Verantwortung trägt.

Dem Für und Wider zum Trotz: Letztlich werden zumindest die kleineren Emissionshäuser wohl über ihren Schatten springen müssen. Die Entscheidung für eine eigene KVG können sich nämlich in der Regel nur große Initiatoren finanziell und organisatorisch leisten.

Dabei wird sich aber auch herausstellen, dass die Ängste vor einem externen Partner letztlich unbegründet sind. Schließlich ist es so: Eine externe KVG, die den Vertrauensvorschuss missbraucht, würde sich damit sofort ihr Geschäftsmodell ruinieren.

Aus Anlegersicht kann eine externe KVG übrigens durchaus ein Qualitätsmerkmal sein. Denn die Master-KVG prüft die Investmentkompetenz des Partners in spe ja im Vorfeld ganz genau. Schließlich will sie keine juristische Verantwortung für einen Initiator übernehmen, von dessen Qualität sie nicht überzeugt ist.

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