Die Bundesfinanzaufsicht (Bafin) hat gegen Marcard, Stein & Co Sanktionen verhängt. Wie die Behörde mitteilt, wurden mit einem rechtskräftigen Bescheid vom 31. August 2023 sechs Bußgelder in Höhe von zusammen 35.000 Euro festgesetzt. Grund waren Verstöße der Privatbank gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Verspätungen bei Jahresabschlüssen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021
Das Hamburger Unternehmen, Tochtergesellschaft der M.M. Warburg & CO, hatte die festgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 sowie die Anzeige des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 verspätet eingereicht. „Für eine effektive Aufsicht ist es essentiell, dass beaufsichtigte Unternehmen Informationen über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage pünktlich und vollständig zur Verfügung stellen“, heißt es in der Bekanntmachung der Bafin.
Gemäß Kreditwesengesetz sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss, inklusive des Bestätigungsvermerkes oder dem Vermerk über die Versagung der Bestätigung, sowie den Lagebericht unverzüglich bei der Bafin und der Deutschen Bundesbank einzureichen. Zudem müssen Institute den von ihnen bestellten Prüfer der Aufsicht und Bundesbank anzeigen, unmittelbar nachdem diese bestellt wurde. Marcard, Stein & Co habe gegen beide Normen verstoßen.