Mal Deutschland, mal Luxemburg Für Alternative Assets gibt es nicht den einen Fondsstandort

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Ebenso bestehen keine Restriktionen hinsichtlich der erwerbbaren Vermögensgegenstände, solange nur deren Verkehrswert ermittelt werden kann. Hier steht das deutsche Produkt gut dar im Wettbewerb mit Luxemburger Strukturen.

Erfordert die Beteiligungsstruktur aber die Regelung komplexerer Fragestellungen insbesondere zur direkten Beteiligung des Managements über Carry-Vehikel und den Einsatz von Co-Investmentvehikeln wie dies klassischerweise bei Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds Marktpraxis ist, bietet Luxemburg mit seinen auch gesellschaftsrechtlich flexibleren Strukturen naturgemäß einen echten Standortvorteil und hat in diesem Feld die Nase vorn, zumal standardisierte Vertragswerke in diesem Segment auch in Deutschland nicht bestehen.

Komplexerer und innovativer Fondsstrukturen

Das gilt entsprechend beim Aufsatz komplexer Investmentstrukturen, also beispielsweise bei Fonds, die nicht direkt in reale Vermögensgegenstände investieren, sondern ihre Gelder über Fremd- oder Mezzanine-Finanzierungen in Immobilien, Flugzeuge oder Unternehmungen anlegen, sogenannte Debt-Fonds. Derartige Fonds liegen weiterhin stark im Trend.

Obgleich der deutsche Gesetzgeber gezwungenermaßen im Lichte der europarechtlichen Vorgaben nunmehr im Nachlauf zu anderen Jurisdiktionen die Darlehensvergabe durch Investmentvermögen und damit den Kreditfonds als solches zugelassen und gesetzlich verankert hat, bestehen im Vergleich zu den Luxemburger Regularien in Deutschland erhebliche gesetzliche Beschränkungen.

Das betrifft einerseits die Produktregulierung selbst, insofern der originär Kredite vergebende Darlehensfonds nur als geschlossener Spezialfonds ausgestaltet werden kann und zudem bestimmte Anlagegrenzen wie Ausstellergrenzen und Fremdkapitalgrenzen einzuhalten sind. Des Weiteren verlangt die Investmentaufsicht in Deutschland von dem Verwalter eines Kreditfonds in dezidierter Form gleichartige Systeme und Prozesse wie dies Banken in regulatorischer Sicht vorzuhalten haben. Vergleichbare Anforderungen bestehen in Luxemburg nicht, so dass dies als klarer Standortnachteil für deutsche Fondsinitiatoren zu verzeichnen ist.

Keine Harmonisierung bei Publikumsfonds

Das Gegenteil gilt für alternative Publikumsfonds. Da die AIFM-Richtlinie eine Harmonisierung nur im Segment der Spezialfonds bewirkt hat, existiert mit Ausnahme spezieller Anlageformen wie dem aufgrund seiner Beschränkungen wenig geeigneten Eltif keine EU-weite Passmöglichkeit mit der Folge, dass beim beabsichtigten Vertrieb über die Grenze eine Vertriebsanzeige bei der dortigen Aufsichtsbehörde unter Beachtung der nationalen investmentrechtlichen Vorgaben zu durchlaufen ist.

Diese Doppelung der aufsichtsrechtlichen Verfahren führt im Ergebnis dazu, dass alternative Publikumsfonds jeweils unter Nutzung der lokalen Strukturen aufgesetzt und vertrieben werden. Hier lässt sich demnach ein spiegelbildliches Szenario im Vergleich zu den Ucits-Fonds skizzieren.

Vertriebsstrategie und innovative Fondskonzepte im Blickpunkt

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Der bereits im ersten Teil unseres Artikels für den Bereich der liquiden Fondsanlagen skizzierte anhaltende Prozess innerhalb der deutschen Fondslandschaft hin zu einer zunehmenden Internationalisierung lässt sich also ebenso für das Segment der alternativen Fonds konstatieren.

Allerdings ist die diesbezügliche Entwicklung noch stärker im Fluss und die Entscheidungsfindung zwischen den Fondsstandorten Luxemburg und Deutschland verläuft hier diffiziler und weniger geradlinig.

Während bei der Verfolgung einer internationalen Vertriebsstrategie Luxemburg innerhalb Europas und damit auch gegenüber Deutschland seine Vormachtstellung ausbauen konnte, gilt die frühere Maxime „deutsche Fonds für deutsche Anleger“ nicht mehr uneingeschränkt, sondern mangels einer entsprechenden Passfähigkeit in dieser Deutlichkeit nur noch für den Bereich der alternativen Publikumsfonds. Auch bei denen offenen Spezialfonds mit klassischem Anlageprofil kann Deutschland sich als Fondsstandort im Wettbewerb weiterhin noch gut behaupten.

Im Segment der geschlossenen Private-Equity- und Venture-Capital Fonds sowie bei innovativen Fondsanlagen wie den Debt-Fonds hingegen kann Luxemburg seinen Standortortvorteil der höheren produktseitigen und aufsichtsrechtlichen Flexibilität voll ausspielen und punktet entsprechend häufig bei der Standortwahl.



Über die Autoren:
Angelina Pramova ist Head of Business Development Private-Label-Fonds bei der Fondsgesellschaft GAM in Luxemburg. Das Spezialgebiet der promovierten Volkswirtin ist die Konzeptionierung, Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Investmentfondsstrukturen nach Luxemburger Recht. In früheren Berufsstationen war sie für LRI Invest, Tungsten Capital Management und das Bankhaus Metzler tätig.

Timo Patrick Bernau ist Equity-Partner bei der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen in München. Seine Beratungstätigkeit umfasst die Gebiete des Bankaufsichts-, Kapitalmarkt- und Versicherungsaufsichtsrechts. Der promovierte Jurist betreut Marktteilnehmer wie Banken, Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften in aufsichtsrechtlichen Belangen und begleitet diese bei der Strukturierung und dem Aufsetzen ihrer Dienstleistungen und Produkte.

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