Mal Deutschland, mal Luxemburg Für Alternative Assets gibt es nicht den einen Fondsstandort

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Luxemburg weiterhin Vorreiter

Für den Erhalt und den weiteren Ausbau dieses klaren Standortvorteils hat Luxemburg aber wie bereits in der Vergangenheit einmal mehr seine Innovationskraft und Anpassungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Zu nennen sind hier insbesondere die Einführung der neuen Personengesellschaftsform der Spezialkommanditgesellschaft (The Special Limited Partnership, SCSP) und des neuen Fondstypus des Reserved Alternative Investment Fund (RAIF).

Die SCSP darf als Antwort auf die vormals vorherrschende Praxis verstanden werden, wonach gerade bei Hedgefonds, Private-Equity und Immobilienfonds wegen der hier seinerzeit flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten in der Regel eine Gesellschaft mit Sitz auf den Cayman Inseln, Jersey oder in Großbritannien gewählt wurde. Die SCSP zeichnet sich durch eine weitestgehend vertragliche Flexibilität aus und vereint nach dem Best-in-Class-Grundsatz sämtliche Vorteile anderer ausländischer Strukturen im internationalen Vergleich.

Die SCSP besitzt selbst keine Rechtspersönlichkeit, kann aber Eigentumsrechte an ihren Vermögensanlagen erhalten, als unreguliertes oder reguliertes Vehikel aufgelegt werden, verfügt über keine gesonderten Rechnungslegungsvorgaben, schützt die Anonymität ihrer Investoren und gewährleistet eine volle Steuertransparenz und -neutralität bezüglich der Luxemburger direkten Steuern (Einkommens-, Vermögens- sowie Gemeinde- und Gewerbesteuer), um nur einige ihrer Vorteile aufzuzeigen.

Seit ihrer Einführung ist die Anzahl der SCSP von etwa 200 im Jahr 2014 auf über 1.000 im Jahr 2016 gestiegen und gilt als Investmentvehikel oder für Co-Investmentstrukturen im Bereich Private Equity oder Immobilienfonds als Gesellschaftsform Nummer Eins.

Vehikel ohne Aufsicht

Der RAIF hingegen befriedigt das Bedürfnis mancher institutionellen Investoren nach mehr Deregulierung auf Produktebene. Als alternativer Fonds für ausschließlich sachkundige Investoren unterliegt der RAIF selbst nicht der Aufsicht beziehungsweise Regulierung durch die Luxemburger Finanzaufsicht (CSSF), sondern bedarf lediglich einer Verwaltung durch einen nach der AIFM-Richtlinie zugelassenen Verwalter.

Dadurch kann der RAIF innerhalb kürzester Zeit (ein bis zwei Wochen) aufgesetzt und vertrieben werden, wodurch ein deutliches besseres Time-To-Market gewährleistet werden kann. Verhielten sich gerade die selbst einer strengeren Regulierung unterliegenden Investoren wie Versicherungen und Versorgungskammern zu Beginn der Einführung des RAIF noch abwartend bis skeptisch, verzeichnen wir inzwischen häufiger, dass die Wahl deutscher regulierter Investoren auf den RAIF fällt.

Eine Trendwende sehen wir hier aber noch nicht, zumal gerade die stärker regulierten Investoren nach wie vor eine selbst möglichst regulierte Struktur bevorzugen. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Bekannte Strukturen für deutsche Anleger

Unterschiedlich ist die Marktsituation, wenn der Fokus im Vertrieb auf in Deutschland ansässige Anleger liegen soll. In diesem Fall vertrauen deutsche Investoren und Produktgeber auch weiterhin gerne auf die regulatorisch, gesellschaftsrechtlich und steuerlich bekannten und bewährten nationalen Strukturen, wobei allerdings eine leichte Differenzierung hinsichtlich der Assets einerseits und der Investmentstruktur (offen oder geschlossen) andererseits zu ziehen ist.

Insbesondere im Bereich der herkömmlichen offenen Spezialfonds, beispielsweise Immobilienfonds, existieren seit längerem ausgewogene und marktgängige Strukturen und Anlagebedingungen, die zwischen Verbänden, Investoren und – das ist entscheidend – der Versicherungsaufsicht zu einem gewissen Grad abgestimmt sind.

Das bietet den enormen Vorteil, dass nicht nur eine schnelle Erfassung und Prüfung der Investitionsbedingungen ermöglicht wird und damit eine hohe Vergleichbarkeit gegeben ist, sondern auch die aufsichtsrechtliche Einordnung und damit die Frage nach der Investierbarkeit durch regulierte Anleger in der Regel keine Schwierigkeiten bereitet. Für deutsche Investoren genießt das Sondervermögen nach unserer Wahrnehmung daher weiterhin einen hohen Stellenwert.

Anders ist die Gemengelage jedenfalls zum Teil bei den geschlossenen Fonds und bei anderen Asset-Klassen. Bei den klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen und Erneuerbare-Energien-Projekten ist ein eindeutiger Trend (noch) nicht zu erkennen.

Durch die europarechtlich vereinheitlichte Regulierung scheinen die Unterschiede zwischen Deutschland und Luxemburg eher etwas verwässert worden zu sein. Denn der deutsche Gesetzgeber hat mit dem geschlossenen Spezialfonds ebenso ein sehr flexibles Investitionsvehikel geschaffen, welches hinsichtlich seiner Anlagepolitik nahezu keine Vorgaben enthält und auch Single-Assets-Fonds oder eine hohe Fremdfinanzierung ermöglicht.