Mal Deutschland, mal Luxemburg Für Alternative Assets gibt es nicht den einen Fondsstandort

Angelina Pramova von der Fondsgesellschaft GAM (l.) und Timo Patrick Bernau von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen

Angelina Pramova von der Fondsgesellschaft GAM (l.) und Timo Patrick Bernau von der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann + Kollegen

Die Erkenntnisse aus dem ersten Teil unseres Beitrages haben verdeutlicht, dass im Bereich der richtlinienkonformen Wertpapierfonds Luxemburg als europäischer Fondsstandort seine Führungsposition behaupten und ausbauen konnte. Bei den alternativen Fondsanlagen zeigt sich ein etwas anderes, geteiltes und noch in der Ausprägung befindliches Bild.

Ausschlaggebend hierfür sind die europaweite Umsetzung der AIFM-Richtlinie und deren noch fortwährenden marktseitigen Strukturveränderungen, insbesondere im Bereich der geschlossenen Fonds. Denn gerade für den Fondsstandort Deutschland bedeutete die Einbeziehung geschlossener Fonds in die Regulierung eine echte Zäsur und aus der Sicht der in ihrer Kapitalanlage beaufsichtigten institutionellen Anleger, die in Deutschland die mit Abstand bedeutendste Investorengruppe bilden, eine deutliche Aufwertung dieser Produktkategorie.

 Quelle: BVI]

Durch die entsprechende Aufnahme geschlossener Fondsvehikel in den gesetzlich vorgegebenen Katalog der zulässigen Vermögensanlagen von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds wurde regulatorisch eine Gleichstellung von offenen und geschlossenen Fonds erreicht. In der Konsequenz hat eine Vielzahl der in Deutschland ansässigen Kapitalverwaltungsgesellschaften eine entsprechende Erweiterung ihrer Erlaubnis und damit ihrer Produktpallette umgesetzt – siehe nachfolgendes Schaubild.

 Quelle: BVI

Auf die Vertriebsstrategie kommt es an

Wenn es um die Auswahl des richtigen Investmentvehikels und damit der geeigneten Domizilierung geht, sind für den Bereich der Spezialfonds insbesondere der potentielle Investorenkreis sowie die konkrete Investmentstrategie richtungsweisend.

In der Regel einfach ist die Entscheidungsfindung bei einem internationalen Vertriebsansatz. Die Vorteile der internationalen Bekanntheit und hohen Akzeptanz der Luxemburger Fondsstrukturen gepaart mit den im Vergleich zu Deutschland flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten, der marktfreundlichen Aufsichtspraxis und den niedrigen Kosten führen in der Gesamtbetrachtung zu einem unausweichlichen Ergebnis, da insbesondere seit der im Zuge der Umsetzung der AIFM-Richtlinie erreichten EU-weiten Passfähigkeit auch kaum mehr Nachteile mit einem Gang über die Grenze zu verzeichnen sind.

Lediglich die Art und Weise der Einbindung der regelmäßig im Ausland verbleibenden Entscheidungsträger im Portfoliomanagement bedürfen aus steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Perspektive einer genaueren Abwägung.

Die Europäisierung der alternativen Fondsregulierung führte aber noch zu einem weiteren Effekt. Da mit der Einführung der EU-weiten Passfähigkeit alternativer Spezialfondsprodukte das bis dato geltende Private-Placement-Regime abgelöst wurde, folgte hieraus auf der Kehrseite zwangsläufig eine Benachteiligung entsprechender Fonds aus Drittstaaten, die nur bei entsprechender Anerkennung ihrer Heimatregulierung und der Einhaltung der hierfür vorgesehenen Vertriebsanzeige innerhalb der EU platziert werden können.

Flankiert wird dieses vertriebsseitige Ungleichgewicht durch eine in Deutschland auch produktseitige Beschränkung bei bestimmten Investorengruppen. So erlaubt die neue Anlageverordnung, welche mittelbar auch für die wichtige Anlegergruppe der Versorgungswerke gilt, eine Investition in Immobilienfonds und sonstige alternative Investmentfonds nur im Fall der Domizilierung des Fonds innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR.