Mängel bei Geldwäscheprävention EZB entzieht ehemaliger Meinl Bank die Lizenz

Helmut Ettl, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA: „Wer die Geldwäschebestimmungen nicht einhält, hat mit Konsequenzen zu rechnen.“

Helmut Ettl, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA: „Wer die Geldwäschebestimmungen nicht einhält, hat mit Konsequenzen zu rechnen.“ Foto: FMA

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat der 1923 gegründeten ehemaligen Meinl Bank die Lizenz für das Bankgeschäft entzogen. Die Entscheidung ist bereits am 14. November in Kraft getreten, das Institut, das sich erst Mitte des Jahres in Anglo Austrian AAB umbenannt hatte, darf damit ab sofort keine Bankgeschäft tätigen.

Als Grund für den Entzug der Lizenz nannte Helmut Ettl, Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA, im Gespräch mit dem ORF eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch das Geldhaus. Konkret geht es demnach um Mängel bei Geldwäsche-Präventionsvorschriften: Bereits 2016 habe die Meinl Bank in diesem Zusammenhang eine hohe Strafe bekommen, die 2019 rechtskräftig wurde.

Darüber hinaus habe man den Geschäftsleiter abberufen. Da die Bank Rechtsmittel eingelegt habe, habe der ganze Prozess länger gedauert. Die Bekämpfung von Geldwäsche habe bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht oberste Priorität. Wer das nicht einhalte, habe mit Konsequenzen zu rechnen.

Die Replik des Instituts klingt beinahe trotzig:  Wie schon früher mitgeteilt, habe die Anglo Austrian AAB Bank bereits vor mehr als einem Monat den Entschluss gefasst, sich aus dem Bankgeschäft zurückzuziehen. Entsprechende Schritte seien in die Wege geleitet und die FMA darüber informiert worden.

„Insofern ändert sich durch die kürzliche Entscheidung der EZB nichts, die Bank wird den Rückzug aus dem Bankgeschäft gemäß Plan weiter fortsetzen beziehungsweise beschleunigen“, heißt es auf der Website des Instituts. Man bedaure die EZB-Entscheidung und ersuche die Kunden, eine neue Bankverbindung anzugeben, um die Kontoguthaben und Wertpapiere übertragen zu können. Nach Eingang der entsprechenden Formulare werde man „zeitnah die erforderlichen Prüfungen für den Übertrag vornehmen.“

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