Die neue EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) gilt nun doch ab September 2020. Wie die „Börsen-Zeitung“ meldet, ist eine Allianz von europäischen Finanzverbänden in Brüssel mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Umsetzung um ein Jahr hinauszuschieben. Die Zeitung beruft sich auf einen Brief der EU-Kommission an elf europäische Banken- und Kapitalmarktverbände. Darin heißt es, dass die Vorgaben der Shareholder Rights Directive (SRD) II trotz der neuen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wie geplant ab dem 3. September gelten. Laut dem Bericht beendet die Brüsseler Behörde damit eine wochenlange Auseinandersetzung zwischen der Finanzindustrie und Anlegerschützern.
Die neue EU-Aktionärsrichtlinie soll die Kommunikation zwischen Emittenten und Anteilseignern und die Ausübung von Aktionärsrechten bei Hauptversammlungen verbessern. Nach Einschätzung der EU-Kommission duldet das Vorhaben keinen Aufschub. Denn während des aktuellen Corona-Lockdowns und auch in naher Zukunft könnten die Aktionäre häufig nur aus der Ferne an Hauptversammlungen teilnehmen.
Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie
Die Reform der EU-Aktionärsrechterichtlinie ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die unter anderem dazu dienen, die Aktionäre der Unternehmen präzise zu identifizieren. Die Identifikation der Aktionäre ist Voraussetzung für die digitale Kommunikation zwischen Wertpapier-Emittenten und Anlegern.