Lizenz erhalten Dekabank darf nun Kryptowährungen verwahren

Schriftzug der Deka an einem Gebäude

Die Dekabank hat ihre Krypoverwahrlizenz erhalten. Foto: Imago Images / Schöning

Die Dekabank darf jetzt digitale Assets verwahren: Sie hat am 17. Dezember von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bafin ihre Kryptoverwahrlizenz erhalten. Bisher konnte die Bank schon ein Kryptowertpapierregister führen. Zudem hatte sie nach eigener Aussage bereits verschiedenste digitale Assets emittiert und eine Plattform entwickelt, die als Basis für die Wertschöpfungskette digitaler Vermögenswerte dienen kann (Emission, Handel, Abwicklung). Die neue Lizenz sei nun der nächste Entwicklungsschritt, wie es in der Pressemitteilung dazu heißt.

Die Lizenz gilt auch weiterhin, wenn die sogenannte Mica-Regulierung in Kraft tritt. Die Abkürzung steht für „Markets in Crypto Assets Regulation“ und erweitert den bisherigen europäischen Regulierungsrahmen. Sie tritt am 30. Dezember 2024 in Gänze in Kraft. Damit gibt es dann erstmals eine ganzheitliche europäische Regulierung für Kryptowerte. Dadurch soll der Schutz der Anleger erhöht werden.

Über die Dekabank

Die Dekabank ist das Wertpaperhaus der Sparkassen, gemeinsam mit den Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe. Das verwaltete Vermögen beträgt laut eigener Aussage 411,5 Milliarden Euro (per 30. September 2024). Betreut werden demnach mehr als 5,6 Million Depots.

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