Finanzplatz Liechtenstein LGT und LLB gründen gemeinsames Pfandbriefinstitut

Finanzplatz Liechtenstein
LGT und LLB gründen gemeinsames Pfandbriefinstitut
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Christoph Reich, CEO der LLB-Gruppe

Christoph Reich, CEO der LLB-Gruppe Bildquelle: LLB-Gruppe

Die LGT Group und die Liechtensteinische Landesbank (LLB) haben gemeinsam das Liechtensteinische Pfandbriefinstitut (LPBI) gegründet. Damit soll der Finanzplatz Liechtenstein erstmals eine institutionelle Struktur zur Emission von Pfandbriefen erhalten. Die Pfandbriefe des Instituts werden durch Hypotheken auf Liegenschaften in Liechtenstein gedeckt. Grundlage für die Einrichtung ist das Pfandbriefgesetz, das seit April 2025 in Kraft ist. 

Von Hypotheken auf Liechtensteiner Liegenschaften gedeckt 

Pfandbriefe basieren auf einer Absicherung durch die emittierende Bank und die zugrunde liegenden Immobilien. Mit der Gründung des LPBI sei dieses Instrument erstmals auch auf dem liechtensteinischen Kapitalmarkt nutzbar. 

„Die enge Zusammenarbeit von LGT und LLB bei diesem Projekt zeigt die Innovationskraft des Finanzplatzes Liechtenstein. Mit dem neuen Pfandbriefinstitut schaffen wir eine zukunftsweisende Infrastruktur, die den Banken zusätzliche Möglichkeiten eröffnet und die Weiterentwicklung des Kapitalmarkts nachhaltig unterstützt“, erklärt LLB-CEO Christoph Reich.

 

 

Die Co-Geschäftsleitung des neuen Instituts liegt bei Georg Stöckl (LGT) als CEO und Bettina Halter (LLB) als Chief Risk Officer. Den Vorsitz im Verwaltungsrat übernimmt Christoph Reich, sein Stellvertreter ist Michael Bürge (LGT). Weitere Mitglieder sind Daniel Bose (LGT), Andreas Oehler (LLB) und Karl Laternser (BEWERA). Die ersten Emissionen von Pfandbriefen sind für die kommenden Monate vorgesehen. 

Das LPBI ist als konzessioniertes Finanzdienstleistungsinstitut organisiert und untersteht der direkten Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Über das Institut können angeschlossene Banken Pfandbriefe begeben, die durch Hypotheken auf Immobilien in Liechtenstein gedeckt sind und gesetzlichen Vorgaben zur Besicherung unterliegen. 

 

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