Leistungsnachweis von Vermögensverwaltern „Wir wollen einen neuen Standard etablieren“

Alexander Etterer ist Leiter Wealth, Risk & Compliance bei Rödl & Partner.

Alexander Etterer ist Leiter Wealth, Risk & Compliance bei Rödl & Partner.

private banking magazin: Mit dem R&P VV Ausweis will Rödl & Partner die Leistung von Vermögensverwalter leichter nachvollziehbarer machen. Ist die mangelnde Transparenz für Vermögende wirklich ein Problem?

Alexander Etterer: Ja, sogar ein ganz Großes. Die in persönlichen Akquisitionsgesprächen präsentierten Verwaltungsergebnisse erfordern von Anlegern ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Von den Ergebnissen beeindruckt, werden viele Anleger oft nach einigen Monaten von der Realität eingeholt, denn die Gespräche im Vorfeld halten oft nicht, was sie versprechen. Ohne darüber informiert zu sein, in welche Anlageklassen und vor allem in welche Anlageprodukte die Vermögensverwalter das Geld investieren, fehlt dem Anleger jegliches Gefühl für das Risiko und Verlustpotential.

Zudem fehlt ohne Transparenz die Grundlage für besser begründete Entscheidungen – und diesen Blindflug will kein Anleger bewusst riskieren. Sowohl Kapitalanleger als auch Vermögensverwalter haben deshalb ein hohes Interesse an einem Nachweis, der – objektiv und neutral – Informationen bezüglich Verständnis, Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit in der Kommunikation von Vermögensverwaltungsleistungen zum Standard erhebt.

Wie funktioniert der Nachweis? Welche Einblicke müssen die Vermögensverwalter gewähren, welche Daten gegenüber Rödl & Partner offen legen?

Etterer: Grundlage für den VV Ausweis ist die Erstellung des Halbjahres- und Jahresbericht durch Rödl & Partner. Dieser basiert auf der Erfassung und Verarbeitung sämtlicher Transaktionen und Geschäftsvorfälle der Vermögensverwalter innerhalb einer ausgewählten Muster-Vermögensverwaltungsstrategie auf der Basis eines Echtdepots. Hierzu zählen beispielsweise die Verbuchung der laufenden Käufe/Verkäufe und Erträge, die tägliche Kursaktualisierung und Bewertung des Depots und die Überprüfung der Plausibilität der Abrechnungskurse, der belasteten Spesen, Quellensteuerabzüge, Valutastellung und Stückzinsberechnung, das Feststellen und Nachfordern erkennbar fehlender Belege.

Hinzu kommen die Pflege der Stammdaten, die regelmäßige Abstimmung des Depots und/oder Cash-Kontos, die Abstimmung der Vermögensaufstellungen sowie die Analyse und Bewertung der Strategieportfolien zum Berichtsstichtag/Berichtszeitraum. Das ist die Grundlage der Halbjahres- und Jahresberichte. Hinzu kommen umfassende Gespräche mit den jeweiligen Vermögensverwaltern. Aus den bereitgestellten Informationen wird schließlich halbjährlich der R&P VV Ausweis erstellt.

Was erfahren interessierte Anleger durch den R&P VVAusweis über einen Vermögensverwalter? Wie lassen sich Stil, Charakter und Ergebnisstruktur der Vermögensverwaltungsleistung messen und verständlich darstellen?

Etterer: Der R&P VV Ausweis liefert dem Anleger viele wesentliche Informationen, darunter die Definition der Anlageziele, die Beschreibung der Anlage- und Risikomanagementkonzepte und Informationen über Anlagestruktur, Anlageklassen und Anlageinstrumente. Des Weiteren überprüfen wir die Einhaltung der Anlagerichtlinien, weisen testierte Rendite- und Risikokennzahlen aus und führen Soll-/Ist-Analysen durch.

Nach welcher Methode messen Sie die Performance der Vermögensverwalter?

Etterer: Die Rendite wird zeit- und geldgewichtet ausgewiesen.

Gibt es weitere Faktoren, beispielsweise das Risiko, die in die Leistungsbeurteilung einfließt?

Etterer: Ja, auch das Risiko wird gemessen und ausgewiesen. Beispielsweise anhand von Informationen wie maximale Gewinne und Verluste in absoluten Zahlen und in Prozent, durch Benchmark-Vergleiche, Top-Ten- und Flop-Ten-Listen und Risikokennzahlen wie Value at Risk oder Sharpe Ratio. Letztere werden nach dem ersten Jahr berechnet. Hinzu kommt dann eine Draw-Down-Analyse.