Die Landesbank Baden-Württemberg – kurz LBBW – muss eine Strafe von rund einer halben Million Euro zahlen. Der Betrag in Höhe von 498.000 Euro wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits am 10. November dieses Jahres festgesetzt.
Grund für die Strafe: Die Landesbank Baden-Württemberg hatte die Bundesanstalt nicht sofort über den begründeten Verdacht informiert, dass bei der Bank ein Auftrag für ein Finanzinstrument vorliegt, der einen Insiderhandel darstellt. Damit hatte die Bank gegen Paragrapgh 130 Absatz 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.