Zudem habe der Angeklagte erklärt, es gebe kein Risiko und ein Totalausfall der angelegten Summe sei unmöglich. In Wirklichkeit hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft die eingezahlten Gelder aber nicht wie angekündigt an der Börse angelegt, sondern für sich verwendet.
Laut Anklageschrift war dem Angeklagten bewusst, dass er, obwohl er sich nach außen als Vermögensverwalter ausgab, keine notwendige Erlaubnis für derartige Geschäfte nach Paragraph 32 KWG hatte.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte dem Angeklagten im Oktober 2011 das unerlaubte Einlagengeschäft untersagt und aufgegeben, die angenommenen Gelder vollständig zurückzuzahlen.
