Haftstrafe Landgericht Bonn verurteilt Banker wegen Cum-Ex-Geschäften

Eingang zum Landgericht in Bonn

Eingang zum Landgericht in Bonn: Das Gericht verurteilt einen an Cum-Ex-Aktiengeschäften beteiligten Banker zu fünfeinhalb Jahren Hafstrafe. Foto: imago images / Dominik Bund

Haftstrafe für deutschen Staatsbürger: Wegen Beteiligung an sogenannten Cum-Ex-Geschäften verurteilt das Landgericht Bonn einen früheren Banker zu einem Gefängnisaufenthalt von fünf Jahren und sechs Monaten, berichtet unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“. Laut Bericht ist es das erste Urteil gegen einen deutschen Banker wegen Cum-Ex-Deals. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Beim verurteilten Banker handelt es sich um einen ehemaligen Generalbevollmächtigten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg & CO. Die Staatsanwaltschaft legte ihm 13 Fälle von Steuerhinterziehung zwischen 2006 und 2013 zur Last und forderte eine Haftstrafe von 10 Jahren. Die Verteidigung des Bankers plädierte auf Freispruch.

Warburg selbst war im Verfahren nicht beteiligt: Das Landgericht Bonn hatte bereits Ende Februar 2021 beschlossen, von einer Einziehung bei der M.M. Warburg & CO Gruppe und der Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft abzusehen, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme zum aktuellen Urteil.

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