Kündigung der Lizenzvereinbarung Julius Bär erhält alleinige Rechte an eigener Marke

Boris Collardi, Vorstandsvorsitzender der Privatbank Julius Bär, sieht sein Haus mit dem Erwerb der alleinigen Nutzungsrechte an der Marke Julius Bär gut aufgestellt

Boris Collardi, Vorstandsvorsitzender der Privatbank Julius Bär, sieht sein Haus mit dem Erwerb der alleinigen Nutzungsrechte an der Marke Julius Bär gut aufgestellt

Julius Bär und GAM haben sich darauf geeinigt, die Markenlizenzvereinbarung für die Verwendung der Marke Julius Bär zur Vermarktung von Investmentfonds per 1. März 2017 – mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten – zu beenden. Damit besitzt die Julius Bär Gruppe nun das alleinige Nutzungsrecht über die Marke Julius Bär.

Die Kündigungsvereinbarung soll laut Medienbericht einerseits eine Einmalzahlung von Julius Bär in Höhe von 4,15 Millionen Schweizer Franken beinhalten. Zudem soll die Privatbank auf Lizenzgebühren von rund 9,6 Millionen Schweizer Franken verzichten, die GAM für den Zeitraum ab Anfang des vierten Quartals 2015 bis Ende 2016 hätte zahlen müssen.

Die Markenlizenzvereinbarung bestand seit 2009, als die ehemalige Julius Bär Holding in zwei unabhängige, börsenkotierte Gesellschaften aufgeteilt wurde: in die Julius Bär Gruppe mit dem Private-Banking-Geschäft und in die GAM Holding mit dem Asset-Management-Geschäft. „Seit der Aufteilung im Jahr 2009 haben wir unsere Kundenbasis mehr als verdoppelt und unsere Marke sowie unsere Position als führende reine Private-Banking-Gruppe deutlich gestärkt“, sagt Boris Collardi, Vorstandsvorsitzender der Privatbank Julius Bär.

In der vereinbarten Übergangsphase will GAM die Fonds nach und nach umbenennen. Die Fondsgesellschaft verfügte Ende 2016 über rund 24 Milliarden Schweizer Franken in Fonds der Marke Julius Bär. Sie zahlte seit 2009 eine umsatzabhängige Lizenzgebühr an die Schweizer Privatbank, um ihren Übergang zu einer unabhängigen, reinen Asset-Management-Gruppe mit globaler Ausrichtung zu unterstützen.

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GAM rechne nicht damit, dass sich der Markenwechsel auf die Mittelflüsse der Kunden auswirke. Der Vertrieb erfolge hauptsächlich über anspruchsvolle Finanzintermediäre, welche die Produkte basierend aufgrund des Track Records und nicht anhand der Marke bewerten. „Die Vereinbarung mit Julius Bär markiert den letzten Schritt unserer strategischen Initiative zur Reduktion der Markenkomplexität. Damit gehört die Verwirrung um unser Produkte-Branding endgültig der Vergangenheit an und wir können nun in unsere einheitliche Marke investieren. Das ist auch positiv für unsere Erträge“, sagt GAM-Geschäftsführer Alexander Friedman gegenüber einem Schweizer Finanzportal.

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