Digitale Vermögenswerte Fünf Meinungen: Gehören Krypto-Assets in die Vermögensverwaltung?

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Marco Rumpf, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung.
Marco Rumpf, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung. © DRH Vermögensverwaltung

Marco Rumpf, Geschäftsführer der DRH Vermögensverwaltung: Wir haben erstmals 2020 den Bitcoin in unserem Portfolio beigemischt. Grund war die massive Ausweitung der Geldmenge durch die Notenbanken nach Beginn der Corona-Krise. Wenn ich die Performance von damals bis heute sehe, war es ein Inflationsschutz und die beste Asset-Klasse. Durch die angekündigte Regulierung, die Mica-Verordnung, wird das Vertrauen in Kryptos gesteigert, was wiederum zu einer breiteren Akzeptanz führen wird und den Kurswert weiter nach oben treiben könnte. Zudem werden Wettbewerbsnachteile auf Grund von Standorten ausgeglichen. In Deutschland wird der Begriff der Kryptowährung schon als Finanzinstrument wahrgenommen, das ist aber längst nicht in allen EU-Ländern so.

„Bitcoin kann als Inflationsschutz dienen.“

Wenn die breite Masse den Bitcoin akzeptiert und das Anlegerprofil sich erweitert, wird auch die Währung und die Performance stabiler werden. Dann kann in solchen Marktphasen der Bitcoin
auch als Inflationsschutz dienen. Im Januar, als wir der Ansicht waren, dass die zittrigen Hände nach dem FTX-Debakel aus dem Markt waren, haben wir unsere ursprüngliche Gewichtung in Bitcoin wieder aufgebaut. Und das können wir legitimieren. Wir sehen ein Auslaufen der Zinsanhebungen. Das bedeutet aber nicht, dass wir in allen Anlageklassen wieder einen Realzins bekommen werden. Die Inflation wird vorerst deutlich über dem aktuellen Zinsniveau bleiben. Das sind genau die Phasen, in denen man offen sein sollte für andere Asset-Klassen – wie für das Gold sicherlich, aber auch für den Bitcoin.

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