Kreditmarktplatz mit 32-KWG-Lizenz Loanboox spricht nun auch Unternehmen an

Wegweiser zur Finanzmarktaufsicht Bafin in Bonn: Das Fintech Loanbox hat eine Bafin-Erlaubnis nach Paragraph 32 Kreditwesengesetz erhalten.

Wegweiser zur Finanzmarktaufsicht Bafin in Bonn: Das Fintech Loanbox hat eine Bafin-Erlaubnis nach Paragraph 32 Kreditwesengesetz erhalten. Foto: imago images / Schöning

Der auf Kommunen mit Finanzbedarf spezialisierte Kreditmarktplatzbetreiber Loanboox will sein Geschäftsmodell erweitern. In diesem Zusammenhang hat sich der deutsche Ableger des Loanboox-Erfinders Swiss Fintech AG, die Loanboox GmbH in Köln, eine Bafin-Lizenz gemäß Paragraph 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelegt. Damit verbunden ist die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Das deutsche Unternehmen darf nun die Anlagevermittlung nach Paragraph 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 1 KWG erbringen. Mit der Lizenz kann der Betreiber des Kreditmarktplatzes, auf dem Kommunen Darlehensanfragen stellen können und mit Geldgebern zusammengebracht werden, nach eigener Darstellung Kunden nun ein breit diversifiziertes Produktportfolio anbieten.

In Zukunft will Loanboox das Geschäft mit Neukunden ausbauen und adressiert dabei auch Unternehmen. Zusätzlich will Loanboox enger mit Banken zusammenarbeiten. Darüber hinaus hegt Loanboox Pläne, die in Deutschland erhaltene Erlaubnis mittels Notifizierungsverfahren (Passporting) auch in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu nutzen und den Nutzern so grenzüberschreitende Cross-Border-Transaktionen zu ermöglichen. 

Das bestehende Geschäftsmodell werde erweitert, erläutert das Unternehmen gegenüber unserer Redaktion. Die Kommunalfinanzierung bleibe weiterhin ein wichtiges Geschäftsfeld von Loanboox, betont ein Firmensprecher. Vision sei es allerdings, der globale Marktplatz für große Fremdkapitalbeträge zu sein. Da gehörten zusätzliche Finanzierungsprodukte beziehungsweise Kreditnehmergruppen, die man nun mit Erhalt der Lizenz abdecken könne.

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