Kreditinvestments Komplex aber sehr attraktiv

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Während in den USA auch Privatanleger über Publikumsfonds in Loans investieren können, sind Loans in Europa bisher rein institutionellen Anlegern vorbehalten. Deren Interesse an Darlehen wächst allerdings ständig, denn die als günstig eingeschätzten Risiko-Ertrags-Eigenschaften und die häufig niedrigen Korrelationen zu anderen Asset-Klassen machen sie zu einem attraktiven Instrument zur Deckung langfristiger Zahlungsverpflichtungen.

Einer aktuellen Umfrage zufolge planen 35 Prozent der deutschen Pensionsfonds, ihre Anlagen in Loans auszuweiten. Das regulatorische Umfeld für die Auflage von Darlehensfonds in Deutschland war bis vor wenigen Monaten noch restriktiver.

Interesse an Darlehen wächst

Bestimmte, dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegende Fonds, wie insbesondere die Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, durften zwar bereits unverbriefte Darlehensforderungen erwerben, aber keine nachträglichen Änderungen der Darlehensbedingungen nach Erwerb vornehmen.

Deshalb mussten sie für eine optimale Verwaltung mit Banken kooperieren oder sich gar von leistungsgestörten unverbrieften Darlehensforderungen trennen. So war deutschen Fonds unter anderem die Restrukturierung oder Prolongation von Darlehen untersagt.

Im Mai vergangenen Jahres wurden diese Hindernisse per Bafin-Auslegungsentscheidung zur Änderung der Verwaltungspraxis zur Vergabe von Darlehen für Rechnung des Investmentvermögens weitgehend beseitigt.

Hindernisse weitgehend beiseitigt

Ein bald darauf veröffentlichter Referentenentwurf für das OGAW-V-Umsetzungsgesetz (Die OGAW-Richtlinie definiert die speziellen Anforderungen an Fonds und ihre Verwaltungsgesellschaften. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Regelung der zulässigen Vermögensgegenstände, in die ein OGAW investieren darf) sah allerdings eine KAGB-Änderung vor, nach der nur noch bis zu 50 Prozent des Wertes eines Spezial- AIF mit festen Anlagebedingungen in unverbriefte Darlehensforderungen hätten angelegt werden dürfen. Dies wäre ein Rückschritt gegenüber der bis dato vorherrschenden Gesetzgebung gewesen, die ein Engagement bis zu 100 Prozent erlaubte.

Auf Kritik aus der Finanzbranche reagierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im September mit einem neuen Entwurf, der zwar die 50-Prozent-Grenze für unverbriefte Darlehensforderungen nicht mehr enthielt, die Möglichkeit der Restrukturierung und Prolongation von Darlehen für offene Spezial-AIF aber wieder versperrte, was sich negativ auf die Performance ausgewirkt hätte.



Die Finanzindustrie lief dagegen Sturm – mit Erfolg. Die seit dem 18. März geltende KAGB-Novelle sieht jetzt erstmals spezifische Regeln für Kreditfonds vor, nach denen geschlossene Spezialfonds nicht nur Darlehensforderungen erwerben, sondern auch außerhalb von Gesellschafterdarlehen selbst Darlehen vergeben dürfen.

Bei offenen Spezialfonds, die in unverbriefte Darlehensforderungen investieren, kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) jetzt Darlehen in gewissem Umfang selbst restrukturieren oder verlängern.

„Dass auch offene Fonds jetzt Restrukturierungen vornehmen und bis zu 100 Prozent in Loans investieren dürfen, geht klar in die richtige Richtung“, resümiert Dr. Sofia Harrschar, Abteilungsleiterin Product Solutions bei Universal-Investment. „Die Lobbyarbeit, an der Universal- Investment über die Arbeit in den Verbänden beteiligt war, hat sich damit auch zum Vorteil der Investoren ausgewirkt.“