Wenn Unternehmensvermögen oder Familienvermögen von einer Generation auf die nächste übertragen werden sollen, hängt viel von der jeweiligen Schenkung oder Erbschaft ab. Diese Übertragungen bringen steuerliche, rechtliche und eine Reihe anderer Fragen mit sich. KPMG hat anhand mehrerer Fallstudien 57 Länder und Regionen weltweit verglichen, um herauszufinden, welche Steuern bei der Schenkung oder Erbschaft fällig werden. Das private banking magazin zeigt die Ergebnisse.
Erbschaft, Schenkung, Unternehmensgröße
Die Fallstudien behandeln mehrere Szenarios: Zum einen, wie es bei Unternehmenswerten von 10 Millionen und 100 Millionen Euro aussieht, sowie ob es sich um eine Erbschaft oder Schenkung handelt. Ziel ist es, herauszufinden, ob bestimmte Steuererleichterungen möglich sind und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Die Frage ist zudem, ob Steuern erhoben werden, etwa in Form von Kapitalertragssteuern oder Stempelgebühren.
Fall 1: Erbschaft eines Unternehmens im Wert von 10 Millionen Euro
Im ersten Fall hat eine fiktive Person ein Unternehmen im Wert von 10 Millionen Euro. Sie ist seit zehn Jahren Eigentümer, hat ein 35-jähriges Kind – und stirbt unerwartet zu Beginn des Jahres.
Das Unternehmen wird auf der Grundlage des Fremdvergleichs mit 10 Millionen Euro bewertet (darin enthalten sind 5 Millionen Euro an Geschäftswert). Alle Vermögenswerte des Unternehmens werden für die Zwecke des Unternehmens genutzt. Die Bilanz sieht folgendermaßen aus:

Anhand dieser Berechnungsgrundlage zeigt sich auf der interaktiven Karte, wo wie viele Steuern fällig werden – zunächst ohne Freibeträge. Je dunkler die Farbe ist, desto höher die anfallenden Steuern. Während einige Länder und Regionen gar nichts erheben, wird es anderswo durchaus teuer.
Allerdings bieten eine Vielzahl an Ländern und Regionen Steuererleichterungen in der Form von Freibeträgen an. Diese variieren nach verschiedenen länderspezifischen Gesetzen. Häufig hängt diese mit der zu vererbenden Summe zusammen, oder es gibt gewisse Ausnahmeregelungen – beispielsweise, wenn ein Unternehmen als wirtschaftlich relevant gilt.
Selbst in Ländern, die sehr hohe Steuern fordern – Deutschland, USA, Südkorea – können durch Freibeträge diese auf null sinken. Andere Staaten bleiben hingegen sehr streng. Im Fall von Schenkungen sind die Regelungen meist noch härter, wie das nächste Beispiel zeigt.
Fall 2: Schenkung eines Unternehmens im Wert von 10 Millionen Euro
Wie sieht es aus, wenn die fiktive Person seinem Kind das Unternehmen schenken will, da sie sich zur Ruhe setzen will? Das Kind möchte das Unternehmen mindestens 10 Jahre weiterführen. Die Schenkung hängt in diesem Fall nicht mit einer Beschäftigung in der Firma zusammen.
Ohne Freibeträge zeigt sich, dass viele Länder bei Schenkungen deutlich stärker besteuern. Dies liegt an ganz unterschiedlichen Faktoren. Beispielsweise kennen einige Länder keine Erbschaftssteuer, erheben höchstens Stempelgebühren oder ähnliches. Bei einer Schenkung fallen hingegen oft Steuern oder Einkommenssteuern an, da hier die Schenkung mit Kapitalgewinn gleichgesetzt wird. Wie aber auch bei der Erbschaft gibt es gewisse Freibeträge, die Unternehmer nutzen können:
Bei Schenkungen können also auch Freibeträge greifen. Die Karte zeigt aber recht schnell: Es gibt mehr Länder, die bei einer Schenkung teils hohe Steuern erheben. In den nächsten beiden Fällen zeigt sich, wie stark die Summe bei einer Erbschaft oder Schenkung eine Rolle spielt.
Fall 3: Erbschaft eines Unternehmens im Wert von 100 Millionen Euro
Im dritten Fall geht es um ein Unternehmen, diesmal im Wert von 100 Millionen Euro. Auch hier verstirbt der fiktive Besitzer. Wieder wird auf der Grundlage des Fremdvergleichs berechnet, mit 50 Millionen Euro Geschäftswert. Die Bilanz sieht folgendermaßen aus:

Generell gilt, dass bei gestiegener Erbmasse die Steuern sich oft prozentual erhöhen. In einigen Ländern – vor allem in Europa – greifen die Erbschaftssteuern auch erst ab einem gewissen Wert. Somit zeigt sich auf der Karte durchaus ein Unterschied.
Zwar sind Freibeträge auch bei höheren Summen möglich – allerdings sind manche Länder und Regionen nun deutlich strenger. Es existieren weniger Ausnahmen, oft muss ein erheblicher Anteil des Erbes klassisch versteuert werden. Besonders Südkorea, Südafrika oder auch Deutschland erheben hier deutlich mehr als bei kleineren Erbschaften.
Wobei es weiterhin eine Reihe von Gebieten gibt, die keine Erbschaftssteuer kennen, oder lediglich Pauschalen in Form einer Stempelgebühr oder ähnlichem erheben. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleine, feststehende Beträge – in Barbados liegen die Kosten bei umgerechnet 25 Euro.
Fall 4: Schenkung eines Unternehmens im Wert von 100 Millionen Euro
Im letzten Fall geht es wieder um eine Schenkung, die Bilanz ist identisch mit dem vorherigen Fall. Auch hier ist die Schenkung nicht mit einer Tätigkeit im Unternehmen verbunden, der Wert beträgt jedoch 100 Millionen Euro.
Wie im vorherigen Vergleich zeigt sich, dass Schenkungen deutlich höher versteuert werden müssen. Sobald die 100-Millionen-Euro-Marke erreicht ist, fallen zudem Freibeträge weniger großzügig aus. Für Unternehmer in den jeweiligen Ländern stellen sich somit unterschiedliche Fragen, wenn es um die Nachfolge geht. Teilweise lohnt sich ein Übergang zu Lebzeiten, in anderen Fällen eine Erbschaft.
Im letzten Punkt soll es für ausgewählte Beispiele noch um einige länderspezifische Regelungen gehen. Denn teilweise können auch Sonderregelungen greifen, die sich nicht eins zu eins auf die Karten übertragen lassen. Einen kompletten Überblick über jedes untersuchte Gebiet bietet die KPMG-Studie.
Länderspezifika:
Wie die Karten zeigen, sind Länder wie Südafrika, Südkorea oder Japan besonders strikt, wenn es um Erbschaften und Schenkungen geht. Doch warum können Unternehmer in manchen Ländern besonders gut – oder auch schlecht – ihr Erbe beziehungsweise eine Schenkung verwalten? Dies liegt häufig an länderspezifischen Regelungen. Es folgen einige Beispiele:

Deutschland
Eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung ist in Deutschland möglich. Bei der Übertragung von KMUs gilt:
- Für „günstiges Betriebsvermögen“ sind Steuerbefreiungen von bis zu 100 Prozent möglich, wobei es mehrere Ausnahmen gibt.
- Eine 100-prozentige/85-prozentige Steuerbefreiung ist für Übertragungen von Todes wegen und Übertragungen von Unternehmensanteilen zu Lebzeiten (unabhängig von Schenker und Empfänger) unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Kleine Unternehmen können vereinfachte Befreiungsregeln anwenden.
Bei der Übertragungen von großen Familienunternehmen sieht es folgendermaßen aus:
- Die erwähnte Steuerbefreiung wird für Übertragungen im Wert von 26 bis 90 Millionen Euro linear reduziert und für Übertragungen im Wert von über 90 Millionen Euro abgeschafft.
- Alternativ kann die zu zahlende Steuer auf 50 Prozent des "verfügbaren Vermögens" des Nachfolgers/Erben reduziert werden, das als das gesamte Vermögen mit Ausnahme des „befreiten Betriebsvermögens“ definiert ist. Dies ist die einzige Steuerbefreiung für die Übertragung von Vermögenswerten im Wert von über 90 Millionen Euro.
- Wenn keine Steuerbefreiung gilt, können Übertragungen von Todes wegen und Übertragungen zu Lebzeiten zwischen Eltern und Kindern der Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu gestaffelten Sätzen von bis zu 30 Prozent unterliegen (gegenüber 50 Prozent, wenn die Übertragung nicht an ein Familienmitglied erfolgt), je nach dem übertragenen Wert.
Österreich
Österreich kennt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Eine Grunderwerbsteuer gilt für Schenkungen zu Lebzeiten und Übertragungen von Todes wegen von direkt gehaltenen Grundstücken und – in bestimmten Fällen – von Anteilen an einer Gesellschaft, die Grundstücke (Immobilien) hält.
Schweiz
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird in der Schweiz von den Kantonen geregelt. Die Mehrheit der Kantone befreit Übertragungen zu Lebzeiten und Übertragungen von Todes wegen
zwischen Eltern und Kindern. Die Regelungen sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Im Bericht ist das Szenario in Zürich eingetreten.
Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg, Solothurn und Waadt erheben eine Erbschaftssteuer auf Übertragungen an Kinder. Spezifische Beratung sollte im jeweiligen Kanton in Anspruch genommen werden.
USA
In 33 der 50 US-Bundesstaaten gibt es keine Nachlass- oder Erbschaftssteuern, und die Einwohner unterliegen im Allgemeinen nur der Bundessteuer. Einige Niedrigsteuerstaaten erheben auch eine niedrige Nachlass- und/oder Erbschaftssteuer. Bei den Beispielen für die USA wird davon ausgegangen, dass der Wohnsitz in einem Niedrigsteuerstaat liegt, der sowohl Bundes- als auch Landessteuern erhebt.