KPMG-Experte So lassen sich beim Vererben von Vermögen Steuern sparen

Wie können Eltern vorgehen, wenn sie Familienvermögen zwar langfristig an ihre Kinder übertragen wollen, aber vorerst noch selbst von den Erträgen profitieren möchten? Zwar dürfen Eltern, und zwar jedes Elternteil für sich, alle zehn Jahre ihren Kindern 400.000 Euro steuerfrei schenken. Wenn es sich allerdings nicht um Geld, sondern um einzelne Wertgegenstände, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien handelt und die Eltern dazu noch eine Zeitlang von den Erträgen hieraus profitieren möchten, wird es verzwickt.

Steuerberater Jürgen Lindauer rät in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, in dem Fall eine Familiengesellschaft zu gründen. Eine solche lasse sich, so der KPMG-Experte, zum Beispiel in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft errichten. Die Vermögenswerte des Familienvermögens ließen sich steuerfrei in die Gesellschaft überführen. Oberste Entscheidungsgewalt über das Vermögen könne weiterhin bei den Eltern als den Geschäftsführern liegen. Sie könnten sich ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen und die Höhe der ihnen zustehenden Erträge festlegen.   

Einmal eingerichtet, könnten die Eltern ihren Kindern dann alle zehn Jahre Gesellschaftsanteile übertragen. „Durch die einfache Übertragung von Anteilen kann nicht nur die Erbschaftsteuer durch gezielte mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen steuerlich optimiert werden. Es kommt hierdurch auch zu einer legitimen Verlagerung von Einkünften auf die Kinder. Zudem werden so die Einkommensfreibeträge und niedrigeren Steuersätze der Kinder steuersparend genutzt“, beschreibt Lindauer die Vorteile des Modells.

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Der Steuerberater räumt ein, dass die Familiengesellschaft zwar Verwaltungskosten verursache. Die Kosten für Buchhaltung und eine gesonderte Steuererklärung würden aber dadurch aufgewogen, dass jedes einzelne Familienmitglied in der Folge Erleichterungen genieße: Die Werte aus der Steuererklärung der Gesellschaft könnten direkt in die individuellen Einkommenssteuererklärungen übernommen werden. Ein anderer schöner Nebeneffekt: Eine Familiengesellschaft stärke erfahrungsgemäß auch den Zusammenhalt in Familien, so Lindauer.

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