Kosten, Steuern, Haltedauer Wie man ETFs richtig vergleicht

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Während ein solcher Vergleich relativ einfach ist, lassen sich die Implementierungskosten nur mit großem Aufwand schätzen. Dazu muss man zunächst den Unterschied zwischen dem Kurs des ETFs und dem fairen Wert des Portfolios betrachten. Weitere Kosten können durch Marktbewegung, die zwischen der Investitionsentscheidung und der Orderausführung anfallen.

Abhängig von der Haltedauer fallen entweder die Haltekosten oder die Handelskosten stärker ins Gewicht. Als Faustregel gilt: Je kürzer der Anlagehorizont, umso stärker sollten die Handelskosten beachtet werden. Je nachdem, in welcher Anlageregion ein ETF investiert, werden beide Kostenblöcke der Total Cost of Ownership signifikant von steuerlichen Effekten mitbestimmt.

Quellensteuern – und wie man sie soweit wie möglich reduziert

Unter Quellensteuern versteht man die Besteuerung von Dividenden in demjenigen Land, in dem diese ausgeschüttet werden. Bei einem Aktieninvestment werden in aller Regel Dividenden im Fonds eingenommen und im Gegenzug Quellensteuern abgeführt. Das ist sowohl bei Direktinvestitionen als auch bei klassischen Fonds und ETFs der Fall. Wie erfolgreich der jeweilige ETF ist, zeigt ein Vergleich mit seiner Benchmark, die Dividendeneinnahmen und Steuerausgaben berücksichtigt. Man spricht dabei von Net-Total-Return-Indizes.

Am US-amerikanischen Aktienmarkt beträgt die Quellensteuer 30 Prozent. Der S&P 500 ist eine der meistgenutzten Benchmarks. Bei der Berechnung des Net-Total-Return-Indexes wird die maximale Steuerlast zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der ausgeschütteten Dividenden in die Indexmitglieder reinvestiert werden. Doch es geht auch anders. Manche ETFs bieten dem Anleger zum Teil die Möglichkeit eines geringeren Quellensteuerabzugs. So kann etwa ein physisch replizierender ETF durch die Wahl des richtigen Domizils von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren und die Quellensteuer auf US-Aktien auf 15 Prozent senken.

Wenn Fondsgesellschaften die Kursentwicklung einzelner Indizes mit Hilfe von Swap-Geschäften nachbilden – man spricht dabei von der synthetischen Replizierung –, entfällt bei einigen Indizes die Quellensteuer komplett. Grund hierfür ist eine Ausnahmeregelung der US-Steuerbehörde. Gemäß der United-States-IRS-871(M)-Regulierung fallen bei Swaps keine Quellensteuern an. Vorausgesetzt, sie bilden Indizes ab, die bestimmte Eigenschaften aufweisen, etwa einen liquiden Future-Markt. Diese Regelung gilt auch für den S&P 500.

Stempelsteuern – wenn Transaktionen den Fiskus auf den Plan rufen

Während die Quellensteuern die Haltekosten und damit den ersten Teil der gesamten Haltekosten betreffen, werfen wir nun einen Blick auf die Handelskosten. Diese werden zum Teil maßgeblich von Stempel- oder Finanztransaktionssteuern bestimmt. Die Abgabe fällt nur in einigen Ländern an, dann aber immer, wenn eine Aktie aus dem betreffenden Land gehandelt wird.

Für Anleger sind Finanztransaktionssteuern ein zusätzlicher Grad an Komplexität. Denn sie lassen sich weder aus der Tracking Difference noch aus der absoluten Spanne des Spreads ablesen. Vielmehr müssen Transaktionssteuern vor der Investition gedanklich hinzugerechnet werden. 

Vor allem bei ETF-Käufen im Primärmarkt, wenn der Market Maker die im Index enthaltenen Aktien erwirbt, können physisch replizierende Indexfonds Finanztransaktionssteuern nicht vermeiden. Im Sekundärmarkt fallen zwar beim Handel bestehender ETF-Anteile grundsätzlich keine Finanztransaktionssteuern an, Anleger können aber nicht ausschließen, dass ihnen der Market Maker einen Teil seiner Kosten in Rechnung stellt, weil er anschließend seinen Bestand im Primärmarkt aufstocken muss.

Beim Euro Stoxx 50 etwa beträgt die Finanztransaktionssteuer aktuell rund 16 Basispunkte. Wird der ETF als taktische Position gehalten und zum Beispiel dreimal pro Jahr ge- und verkauft, ergibt sich dadurch unter Umständen ein Performancenachteil in Höhe von 48 Basispunkten. Synthetische ETFs können dieses Problem umgehen, indem sie in ihrem Sicherheitenportfolio ausschließlich Aktien einsetzen, die nicht der Finanztransaktionssteuer unterliegen. Natürlich sind daneben auch die individuellen Umstände des jeweiligen Anlegers zu berücksichtigen.