Kosten gesenkt, Eigenkapital erhöht Bafin sieht Versicherer auf dem richtigen Weg

Frank Grund ist Exekutivdirektor bei der Bafin.

Frank Grund ist Exekutivdirektor bei der Bafin. Foto: Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) macht sich weiterhin Sorgen um die deutschen Versicherungen und Pensionskassen. Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund sagte in seiner Eröffnungsrede zur heutigen Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht: „Die Situation der Lebensversicherer und Pensionskassen erfordert, dass wir unsere Kontrolle verstärken“. 

Die Bafin sei dem Schutz der Versicherungsnehmer und Versorgungsberechtigten verpflichtet, betonte Grund vor 450 Gästen der mittlerweile neunten Branchenveranstaltung. Dieses Mandat sei ein Auftrag, „auf die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu achten“.

Die Niedrigzinsphase fordere die Versicherer besonders heraus, sagte Grund in seiner Rede. Die jüngste Zinssenkung habe diese Herausforderung noch einmal vergrößert. Vor diesem Hintergrund ermutigte Grund die Unternehmen, „nicht zu lamentieren, sondern die Realität zu akzeptieren und sich auf die aktuelle Zinssituation bestmöglich einzustellen“. Viele Lebensversicherer hätten dies auch gemacht und beispielsweise ihre Kosten gesenkt, ihre Eigenmittel gestärkt oder die Überschussbeteiligung reduziert. „Weiter so“, bestärkte Grund diese Versicherer.

Grund widmete sich in seiner Rede außerdem dem laufenden Solvency-II-Review-Prozess, bei dem auch die Kapitalanforderungen an die Lebensversicherer auf dem Prüfstand stehen. Er betonte, dass neue Regeln einerseits die Risiken ökonomisch richtig abbilden müssten, andererseits aber keine zu große Belastung für die Unternehmen darstellen dürften. Darüber hinaus sei ihm „wichtig, dass der Review risikoarme Versicherer bei den quantitativen Meldepflichten entlastet und dass qualitative Berichte noch adressatengerechter werden“. 

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa), eine Agentur der Europäischen Union, hat im Oktober den von vielen Marktteilnehmern lang erwarteten Konsultationsprozess für die mögliche Neugestaltung des Aufsichtsregimes Solvency II gestartet. Die Konsultationsfrist endet am 15. Januar 2020. 

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