Die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge ist eines der sensibelsten Themen im Leben eines Unternehmers, Privatiers, eigentlich jeder Person. Sie berührt nicht nur finanzielle, steuerliche und rechtliche Aspekte, sondern auch familiäre Beziehungen, Wertvorstellungen und persönliche Erwartungen.
Besonders in Familienunternehmen prallen oft zwei Welten aufeinander. Wird eine Nachfolge nur rational auf der Sachebene geplant, sind Konflikte vorprogrammiert. Ein erfolgreicher Generationenübergang erfordert Haltung, Einfühlungsvermögen und die Berücksichtigung der Interessen aller Hinterbliebenen. Wer hier Abkürzungen nimmt, riskiert Streitigkeiten, die oft vor Gericht enden.
Nicht nur komplexes Vermögen benötigt strukturierte Nachfolge
Es gibt keine rechtliche oder steuerliche Gestaltung, die Konflikte kategorisch ausschließt. Das deutsche Erbrecht, etwa zum Schutz des Vertragserben (Paragraf 2287 BGB) oder des Pflichtteilsberechtigten (Paragraf 2325, Paragraf 2329 BGB), schafft Raum für Streit, selbst wenn beim Erblasser nichts mehr zu holen ist.
Bei der Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung stehen oft drei zentrale Fragen im Vordergrund: Wer erhält was? Welche steuerlichen Begünstigungen und Befreiungen lassen sich nutzen? Und wer bestimmt nach dem Tod? Es geht um die Zuweisung von Assets, steuerliche Entlastung und Kontrolle über den Tod hinaus.
Das Herz eines jeden Nachfolgeplaners würde bei der Unternehmerin Ursmann* aufgehen. Sie führt als Gesellschafter-Geschäftsführerin ein mittelständisches Unternehmen in zweiter Generation. Die GmbH & Co. KG-Struktur erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 12 Millionen Euro. Ursmann ist in zweiter Ehe verheiratet und hat aus erster Ehe zwei bereits volljährige Kinder, die im Unternehmen mitarbeiten. Beide haben je zwei Enkelkinder. Zusätzlich verfügt sie über ein Privatvermögen von 10 Millionen Euro aus Immobilien, Wertpapiervermögen und liquiden Mitteln.
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Die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge ist eines der sensibelsten Themen im Leben eines Unternehmers, Privatiers, eigentlich jeder Person. Sie berührt nicht nur finanzielle, steuerliche und rechtliche Aspekte, sondern auch familiäre Beziehungen, Wertvorstellungen und persönliche Erwartungen.
Besonders in Familienunternehmen prallen oft zwei Welten aufeinander. Wird eine Nachfolge nur rational auf der Sachebene geplant, sind Konflikte vorprogrammiert. Ein erfolgreicher Generationenübergang erfordert Haltung, Einfühlungsvermögen und die Berücksichtigung der Interessen aller Hinterbliebenen. Wer hier Abkürzungen nimmt, riskiert Streitigkeiten, die oft vor Gericht enden.
Nicht nur komplexes Vermögen benötigt strukturierte Nachfolge
Es gibt keine rechtliche oder steuerliche Gestaltung, die Konflikte kategorisch ausschließt. Das deutsche Erbrecht, etwa zum Schutz des Vertragserben (Paragraf 2287 BGB) oder des Pflichtteilsberechtigten (Paragraf 2325, Paragraf 2329 BGB), schafft Raum für Streit, selbst wenn beim Erblasser nichts mehr zu holen ist.
Bei der Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung stehen oft drei zentrale Fragen im Vordergrund: Wer erhält was? Welche steuerlichen Begünstigungen und Befreiungen lassen sich nutzen? Und wer bestimmt nach dem Tod? Es geht um die Zuweisung von Assets, steuerliche Entlastung und Kontrolle über den Tod hinaus.
Das Herz eines jeden Nachfolgeplaners würde bei der Unternehmerin Ursmann* aufgehen. Sie führt als Gesellschafter-Geschäftsführerin ein mittelständisches Unternehmen in zweiter Generation. Die GmbH & Co. KG-Struktur erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 12 Millionen Euro. Ursmann ist in zweiter Ehe verheiratet und hat aus erster Ehe zwei bereits volljährige Kinder, die im Unternehmen mitarbeiten. Beide haben je zwei Enkelkinder. Zusätzlich verfügt sie über ein Privatvermögen von 10 Millionen Euro aus Immobilien, Wertpapiervermögen und liquiden Mitteln.
Es stellen sich Fragen wie: Wer wird Erbe? Kann ein Supervermächtnis zugunsten der Enkel angeordnet werden? Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen i. S. d. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erfüllt? Kann das Eigenheim nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 4b ErbStG steuerfrei übertragen werden? Und sind die Gesellschaftsverträge für die Nachfolge vorbereitet?
Doch Nachfolgeplanung ist mehr als Vermögensverteilung, steuerliche Optimierung und das Aufsetzen wirksamer Regelwerke. Für Unternehmer bedeutet das Familienunternehmen nicht nur Zahlen, Fakten und Erträge, sondern Gefühle, Emotionen, Hoffnungen und Erwartungen. In der familieninternen Unternehmensnachfolge prallen zwei Werteordnungen aufeinander. Der Unternehmensbereich ist von klaren Regeln, Hierarchien und gewöhnlich dem Leistungsprinzip geprägt. Die Familie orientiert sich hingegen an emotionalen Bedürfnissen wie Zugehörigkeit, Gleichheit, Gleichwertigkeit und Sicherheit.
Was in einem Bereich sinnvoll und gerecht erscheint, kann im anderen als verletzend oder ungerecht empfunden werden. Bestimmt beispielsweise die Unternehmerin ihre fachlich geeignete jüngere Tochter als designierte Alleingesellschafterin, mag sie ihrer Rolle als Mutter gegenüber dem älteren Sohn nicht gerecht werden. Bestimmt sie indes ihre beiden Kinder zu ihren Nachfolgern aus familiären Gleichheits- und Gleichwertigkeitserwägungen, mag sie ihrer Rolle als Unternehmerin nicht gerecht werden.“
Daher ist Nachfolgeberatung interdisziplinär. Eine konfliktreduzierende Nachfolgeplanung muss eine Brücke schlagen zwischen wirtschaftlicher Rationalität sowie familiärer Emotionalität, zwischen rechtlicher und steuerlicher Struktur sowie menschlicher Beziehung, zwischen Planung für den Todesfall sowie Vertrauen auf die Fähigkeiten der Hinterbliebenen. Der Erfolg hängt stark von Kommunikation, Wertearbeit, Interessenklärung, frühzeitiger Einbindung aller Familienmitglieder und gegenseitigem Verständnis ab. Der letzte Wille ist nur das Ergebnis eines Prozesses, bei dem Bereitschaft zum Perspektivwechsel, Offenheit und Vertrauen entscheidend sind.
Expertenwissen ist unerlässlich – Haltung ist entscheidend
Steuerberater, Notare, Anwälte, Vermögensberater oder Family-Officer leisten mit ihrem Fachwissen auf der Sachebene einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Nachfolge. Entscheidend ist aber auch die Haltung: Ist der Berater bereit, neben den Fakten auch die Beziehungsebene in der Familie zu erkennen? Erkennt er emotionale Dynamiken? Kann er einen Dialog anstoßen und ihn moderieren? Empfiehlt er sich als Testamentsvollstrecker, ohne über die Vergütung aufzuklären? Setzt er auf Gestaltungsmöglichkeiten, die im rechtlichen Graubereich liegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit angegriffen werden?
Stellvertreterstreit für alte Verletzungen
Nachfolgekonflikte sind häufig emotional aufgeladen. Vordergründig wird um Geld gestritten. Oft liegt der Konflikt aber wesentlich tiefer. Es geht um Anerkennung, vorenthaltene Liebe, unerfüllte Erwartungen, gefühlte Ungleichbehandlung und fehlende Wertschätzung.
Unklare letztwillige Verfügungen
Unklare, mehrdeutige oder widersprüchliche Testamente sind eine weitere Konfliktquelle, da sie Raum für unterschiedliche Interpretationen, Vermutungen und Spekulationen geben und damit Streitigkeiten Tür und Tor öffnen, wenn die wahren Absichten des Erblassers nicht klar kommuniziert sind.
Konfliktbearbeitung nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall können Konflikte auf verschiedenen Wegen ausgetragen werden. Neben Gerichtsverfahren bieten alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen. Besonders in der Wirtschaftsmediation bearbeiten die Parteien mit Unterstützung eines Mediators gemeinsam den Konflikt. Das Ergebnis ist eine Vereinbarung, die oft nachhaltiger ist, weil sie von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wurde. Mediation schützt oft vor Gesichtsverlust und bewahrt familiäre Beziehungen, was in Familienkonflikten besonders wichtig ist. Allerdings kann ein Mediator keine verbindliche Entscheidung treffen. Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt nur der Weg zu einem Spruchkörper wie ein Gericht, das in einem konkreten Fall durch Urteil oder Beschluss entscheidet.
Welches Verfahren im Einzelfall für die Lösung des jeweiligen Konflikts das Richtige ist, kann schwierig zu beurteilen sein. Für die Einschätzung können beispielsweise die Eskalationsstufen nach Glasl oder die Konflikttypen der Streitparteien nach Thomas-Kilmann Orientierung geben. Je weniger die Parteien bereit und befähigt sind, den Konflikt selbst oder mithilfe ihrer Berater zu lösen, desto größer ist der Bedarf nach einer Stelle, die eine verbindliche Entscheidung treffen kann.
Der Erfolg einer Konfliktlösung hängt auch vom Berater ab. Ist er im juristischen Positionsdenken verhaftet oder gelingt es ihm, Interessen bei der eigenen Partei und der „Gegenseite“ herauszuarbeiten? Gelingt eine wertschätzende Kommunikation, die eine sachliche Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Themen ermöglicht, oder ist die Kommunikation von Vorwürfen, Vorhalten und Forderungsdenken geprägt, die die Erarbeitung von Lösungen weiter erschwert? Nicht immer ist die Ressourcenverteilung Gegenstand des Konflikts.
Oftmals haben die Konfliktparteien unterschiedliche Bedürfnisse (vergleichbar beispielsweise mit der Maslowsche Bedürfnispyramide) und Interessen (in Abgrenzung zu Positionen unter anderem nach dem „Harvard-Konzept“), sodass für eine gute Lösung nicht immer der Gewinn des einen zum Nachteil des anderen sein muss.
Fazit
Konfliktlösungen in der Nachfolge beginnen bei der Entwicklung des Nachfolgekonzepts. Die Nachfolge ist kein rein wirtschaftlicher, finanzieller, steuerlicher oder juristischer Vorgang – er ist ein zutiefst menschlicher, emotionaler und gefühlsgeprägter Prozess. Wer nur auf Vermögensaufteilung und steuerliche Optimierung setzt, läuft Gefahr, Konflikte zu übersehen, die den designierten Erblasser und seine Hinterbliebenen teuer zu stehen kommen. Für die Konfliktlösung nach dem Erbfall wird oftmals ausschließlich juristisches Handwerkszeug eingesetzt. Da man Probleme niemals mit der gleichen Denkweise lösen kann, durch die sie entstanden sind (Albert Einstein), ist es wichtig bei der Wahl des Werkzeugs offen zu bleiben.
Über den Autor
Michael Heuser ist bei der SPK Rechtsanwaltsgesellschaft und ist bei dieser verantwortlicher Ansprechpartner im Bereich Erbrecht und Nachfolgeplanung. Weitere Karrierestation war bei der internationalen Anwaltskanzlei CMS.
* Der echte Name der Unternehmerin wird hier selbstverständlich nicht genannt