Geplante EU-Taxonomie Kompromiss bringt Durchbruch für nachhaltige Investments

Sven Gigold sitzt für die Grünen in Europaparlament: „Europaweit bekommen klimafreundliche Investitionen so einen milliardenschweren Boost!“

Sven Gigold sitzt für die Grünen in Europaparlament: „Europaweit bekommen klimafreundliche Investitionen so einen milliardenschweren Boost!“ Foto: Privat

Der Ministerrat der Europäischen Union und das Europaparlament haben sich am 5. Dezember 2019 mit einem Kompromiss auf eine Klassifizierung für grüne Finanzprodukte geeinigt. Der Kompromiss spiegelt sich in einer EU-Verordnung wider. Sie definiert europaweit, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sich nachhaltig nennen und damit in einem als nachhaltig beworbenen Finanzprodukt stecken dürfen, erläutern die EU-Berichterstatter Bas Eickhout (Niederlande) und die finnische Christdemokratin Sirpa Pietikäinen. 

Als nachhaltig gilt, wer einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leitet, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen der Umwelt zu schaden. Man spricht dabei auch vom sogenannten Do-no-harm-Prinzip. Die Klassifizierung soll für alle Finanzprodukte gelten.

Anbieter, die die Klassifizierung nicht anwenden, müssen das in einem Hinweis angeben. Kohle wird nach den aktuellen Informationen aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen. Die Umweltschutzstandards seien sehr hoch. Daher dürfte auch die Atomkraft aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen werden. Die Frage bezüglich der Nachhaltigkeit von Atomkraft war bis zuletzt eine Hürde in den Verhandlungen. Das Europaparlament und eine Koalition aus Deutschland, Österreich und Luxemburg waren dagegen, während Frankreich sich dafür einsetzte.

Der deutsche Politiker Sven Gigold, Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament und Sprecher der Europagruppe Grüne, freut sich im Kurznachrichtendienst Twitter über den „Durchbruch für nachhaltige Investments“ und kommentiert: „Europaweit bekommen klimafreundliche Investitionen so einen milliardenschweren Boost!“

Die neuen Regeln werden nach seiner Einschätung private Investitionen in eine grüne Ökonomie freisetzen und verbilligen. „Für Förderbanken wie EIB und KfW werden die Regeln den neuen Maßstab für ihre Investitionen setzen. Selbst die EZB hat angekündigt, die neuen Regeln anzuwenden. Umweltschädliche Investments werden sich verteuern“, schreibt Gigold auf seiner Homepage und erläutert: „Europa schafft endlich Eindeutigkeit bei der Frage, welche Finanzprodukte sich nachhaltig nennen dürfen. Die Klassifizierung schiebt Greenwashing den Riegel vor. Es ist ein großer Erfolg, dass nun alle Finanzprodukte die Klassifizierung anwenden oder klar angeben müssen, dass sie es nicht tun.“

Die genauen Schwellenwerte für die Definition von Nachhaltigkeit muss die neue EU-Kommission aber erst noch ausarbeiten. Und für eine umfassende Taxonomie, die auch umweltschädliche Aktivitäten einordnet, sowie eine soziale Taxonomie, soll die EU-Kommission bis Ende 2021 eine Auswirkungsstudie vorlegen. 

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