Kommt von Aon Hewitt Thomas Obenberger wechselt zu Willis Towers Watson

Neuzugang: Thomas Obenberger berät künftig Kunden von Willis Towers Watson.

Neuzugang: Thomas Obenberger berät künftig Kunden von Willis Towers Watson. Foto: Willis Towers Watson

Das global operierende Beratungsunternehmen Willis Towers Watson (WTW) hat den Fachbuchautor, Betriebsrentenexperte und gefragten Referenten Thomas Obenberger an Bord geholt. Der 49-jährige Volljurist blickt auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der betrieblichen Altersversorgung zurück und kommt vom einstigen WTW-Dauerrivalen Aon Hewitt. Dort leitete er zuletzt das deutsche Legal Consulting Team. Sein Nachfolger heißt Jan Anderson.

Obenbergers Abschied bei Aon Hewitt wurde im Dezember 2019 publik. Zuvor verließ bereits der in der Branche sehr bekannte Aktuar Rafael Krönung Aon Hewitt, um sich WTW anzuschließen. Pikant für beide Protagonisten: Im März 2020 kündigte der Mutterkonzern Aon die Übernahme seines ebenfalls börsennotierten Dauerrivalen im Zuge eines Aktientauschs an. Aus Wettbewerbern werden also Partner. Ungeachtet dieser Megafusion in der Beraterbranche“ will das WTW sein Angebot für Pensionskassen ausbauen und den Kunden in Zukunft noch stärker unter die Arme greifen.

Heinke Conrads, Leiterin des Geschäftsbereichs Retirement Deutschland und Österreich bei Willis Towers Watson, sagt, in einem Umfeld, in dem Pensionskassen wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus, den Folgen der Corona-Krise und steigender regulatorischer Anforderungen zunehmend externe Expertise benötigten, wolle man ein klares Zeichen setzen, dass Willis Towers Watson als Partner und Experte für Pensionskassen zur Verfügung steht.

Neue Rahmenbedingungen für Pensionskassen ab Sommer 2020

Pensionskassen müssen sich auf zahlreiche Neuerungen einstellen: Die neue gesetzliche Ausfallhaftung, die voraussichtlich im Sommer 2020 in Kraft treten wird, betrifft Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Protektor) angehören und die auch nicht in Form einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien errichtet sind, erläutert WTW in einer Mitteilung.

Auch in regulatorischer Hinsicht werden sich die Pensionskassen in Kürze gesteigerten Anforderungen gegenübersehen. Demnach werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie voraussichtlich im August zwei Rundschreiben veröffentlicht. 

Ein Rundschreiben werde sich mit den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation befassen und dabei einige neue organisatorische Anforderungen stellen (etwa wenn die intern verantwortliche Person gleichzeitig ähnliche Aufgaben in EbAV und Trägerunternehmen ausübt), die insbesondere für kleinere Firmenpensionskassen ohne Personal herausfordernd sein dürften.

Das zweite Rundschreiben – zur eigenen Risikobeurteilung – wird aller Voraussicht nach über die bisherigen Beurteilungen und Bewertungen hinausgehende neue Ansätze zur Risikobeurteilung verlangen, welche laut WTW sehr weitgehend sind und „die Pensionskassen aufgrund des insoweit erforderlichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands unter Umständen auch überfordern können“. Pensionskassenverantwortliche werden sich mit all diesen Neuerungen detailliert auseinandersetzen und Prozesse anpassen müssen, damit die Verwaltung ihrer Einrichtung auch in Zukunft möglichst schlank und effizient bleibe.

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