Antwort auf Bitcoin, Ether & Co. Kommt der Digitale Euro?

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Alternativ wird von der EZB auch eine zentrale Lösung diskutiert, welche sich dadurch auszeichnet, dass den Nutzern ein direkter oder – durch Einbeziehung von Finanzdienstleistern – indirekter Zugriff auf ein Zentralbankkonto gewährt wird.

Zudem ist keineswegs gesichert, dass auch Endkunden in einer ersten Ausbaustufe überhaupt mit dem Digitalen Euro in Berührung kommen. Begründet wird dies mit der Überlegung, dass ein erster Feldtest im Interbankenverkehr erforderlich sein könnte. Schon die zu erwartende Anzahl der zu bewältigenden Transaktionen und der Umstand, dass der Digitale Euro auf der grünen Wiese neu entwickelt wurde, würden dies erforderlich machen.

Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung wird bereits jetzt erwartet, dass die Einführung des Digitalen Euro die Banken-IT vor erhebliche Herausforderungen stellen wird. Der Digitale Euro wird nicht nur in die bestehenden Kernbanksysteme, sondern auch in alle sonstigen Front- und Backend-Systeme integriert werden müssen.

Wunsch nach Anonymität

Die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Digitalen Euro sind vielfältig und werden Anpassungen bestehender Gesetze erforderlich machen. Konkrete Einzelheiten der künftigen Regelungen stehen dabei in enger Abhängigkeit zu der Ausgestaltung des Digitalen Euro. Eine Detailbetrachtung ist daher zurzeit schwer möglich ist.

Bereits jetzt ist aber zu erkennen, dass ein Schwerpunkt der rechtlichen Herausforderungen im Bereich der Geldwäscheprävention einschließlich angemessener Know-Your-Customer-Maßnahmen (KYC) liegen wird.


Zudem stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Nutzung eines Digitalen Euro für Dritte nachvollziehbar sein soll oder muss. Transaktionen mittels digitaler Währungen sind doch, anders als Bargeldtransaktionen, regelmäßig einfach nachvollziehbar. Der Einsatz digitaler Währungen steht damit in einem Zielkonflikt zum Wunsch vieler Bürger nach einem anonymen Zahlungsmittel.

Die bisherigen Stellungnahmen der EZB lassen darauf schließen, dass sich die EZB des Akzeptanzproblems durchaus bewusst ist. Hierfür sprechen nicht zuletzt die Ausführungen im „Report on a Digital Euro“. In diesem wird erwägt, dass Transaktionen, in Abhängigkeit von ihrem Transaktionstyp, gegenüber staatlichen Stellen anonym beziehungsweise pseudonym erfolgen können. Für Transaktionen wie den alltäglichen Einkauf könnte dies relevant werden. Für andere Transaktionstypen („large-value-transactions“) würden weiterhin Identifizierungspflichten gelten. Mit einer entsprechenden technischen Ausgestaltung wäre der Digitale Euro in Bezug auf die Geldwäscheprävention dem „normalen“ Euro weitestgehend gleichgestellt.

Weiterer Fahrplan

Die EZB hat ihre Konsultationsphase zum Digitalen Euro bereits Ende 2020 abgeschlossen Für das Frühjahr 2021 wurde eine erste Grundsatzentscheidung angekündigt, ob das Projekt zum Digitalen Euro gestartet werden soll. Auch wenn Branchenexperten fest mit einem entsprechenden Entschluss rechnen, wird aufgrund der vielen noch offenen Fragen der erste produktive Einsatz des Digitalen Euro sicherlich noch dauern.

 

Über den Autoren:
Jörn Heckmann ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS in Deutschland und Mitglied des Geschäftsbereichs Technology, Media, Communications (TMC). Der promovierte Jurist ist spezialisiert auf die IT-rechtliche Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie Digitalisierungsprozesse, insbesondere im Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft.

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