Antwort auf Bitcoin, Ether & Co. Kommt der Digitale Euro?

Jörn Heckmann von der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle

Jörn Heckmann von der Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle: Viele spricht dafür, dass die EZB sich des Themas einer digitalen Zentralbankwährung widmen wird.

Der Digitale Euro wird sich deutlich von anderen Kryptowährungen, wie dem Bitcoin, unterscheiden. Nach den Planungen der EZB, handelt es sich beim Digitalen Euro um eine digitale Zentralbankwährung, sogenannte Central Bank Digital Currency, kurz CBDC. Eine solche besitzt denselben Wert wie alle anderen Formen von Zentralbankgeld und würde – sofern die Pläne fortgeführt werden – von der EZB emittiert werden.

Damit einher geht die Möglichkeit, die Anzahl der emittierten Digitalen Euro zur Steuerung geldpolitischer Ziele einzusetzen. Es würde also keinen Unterscheid machen, ob man einen Euro in Münzen oder als Digitalen Euro ausgibt – beide haben den gleichen Wert und wären als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt.

Die Ausgestaltung als digitale Zentralbankwährung stellt zugleich ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu den bislang bekannten Formen digitalen Geldes in Form von Kryptowährungen dar. Letztere werden nicht zentral emittiert, sondern vielmehr dezentral im Wege des sogenannten Mining durch die Nutzer entsprechender Währungen „ausgegeben“. Zudem unterliegen sie regelmäßig einer erheblichen Volatilität, so dass sie als Zahlungsmittel nur bedingt geeignet sind.

Auswirkungen auf Finanzdienstleister

Auch in einem weiteren zentralen Punkt unterscheidet sich der Digitale Euro von Kryptowährungen. So sehen bislang alle Pläne der EZB vor, dass Finanzdienstleister beim Digitalen Euro eine zentrale Rolle einnehmen sollen.

Der Bitcoin und andere Kryptowährungen wurden gerade mit dem Ziel entwickelt, dass die Ausgabe und Nutzung entsprechender Werte weder eine Zentralbank noch sonstige Finanzintermediäre voraussetzen. Sämtliche Transaktionen werden mittels eines sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerkprotokolls unmittelbar zwischen den Nutzern der Kryptowährung abwickelt.

Noch offen ist allerdings die genaue Ausgestaltung der zukünftigen Rolle von Finanzdienstleistern im Zusammenhang mit dem Digitalen Euro. In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Lösungsszenarien werden momentan insbesondere Tätigkeiten als Gatekeeper oder als Settlement Agents diskutiert.


Eine Frage der Technik

In enger Wechselwirkung zu der Frage der zukünftigen Rolle von Finanzdienstleistern steht die Frage nach der technischen Ausgestaltung des Digitalen Euro. Noch ist beispielsweise offen, ob der Digitale Euro auf Basis der neuartigen Blockchain beziehungsweise Distributed Ledger Technology (DLT) umgesetzt wird. Hierfür könnte vor allem die Möglichkeit sprechen, dass eine derartige technologische Umsetzung auf relativ einfache Art und Weise den Einsatz sogenannter Smart Contracts ermöglichen würde.

Bei Smart Contracts handelt es sich um Software, die rechtlich relevante Handlungen, zum Beispiel einen tatsächlichen Leistungsaustausch, in Abhängigkeit von digital prüfbaren Ereignissen steuert, kontrolliert oder dokumentiert. Dies gelingt dadurch, dass Transaktionen, unter anderem die Überweisung eines Betrags in einer Kryptowährung, vom Eintritt zuvor programmierter Bedingungen abhängig gemacht werden können. Damit einhergehende Transaktionskosten können aufgrund des Wegfalls der Notwendigkeit einer Vertragsüberwachung reduziert werden.