Künftiger OECD-Standard Steuerflüchtlinge sollten rasch handeln

Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner

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Boom in den deutschen Finanzämtern: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hat sich die Zahl der Selbstanzeigen im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum glatt verdoppelt – in Nordrhein-Westfalen sogar verdreifacht. Das ergaben Recherchen der Nachrichtenagentur dpa. Für diesen sprunghaften Anstieg sind im Wesentlichen zwei Ursachen verantwortlich: Die Gefahr, dass Steuersünder entdeckt werden, nimmt immer weiter zu. Außerdem droht Anfang 2015 eine spürbare Verschärfung der Bedingungen, die eine strafbefreiende Selbstanzeige voraussetzt. Sie wird damit deutlich aufwendiger und vor allem teurer.

Vor wenigen Wochen hat sich die OECD auf ein Regelwerk für den Steuer-Informationsaustausch geeinigt. Die Staaten, die die entsprechenden Standards übernehmen, sollen künftig detaillierte Informationen der ansässigen Finanzinstitute sammeln und einmal jährlich mit den Partnerländern automatisch austauschen. Konkret geht es um Kontostände, Gewinne aus Finanzgeschäften sowie Zinsen und Dividenden. Betroffen sind Steuerpflichtige, die ein Konto außerhalb ihres Heimatlandes führen. Pascal Saint-Amans, Steuerchef der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europe (OECD), sagte dazu: „Damit hat es ein Ende, dass das Bankgeheimnis für Steuerbetrug missbraucht wird.“ Insgesamt haben sich 67 Länder zur Umsetzung des Regelwerks verpflichtet – darunter Deutschland, Frankreich, die Niederlande, aber auch britische Überseegebiete wie die Kaimaninseln, Bermuda und Gibraltar. Auch die Schweiz will den automatischen Informationsaustausches (AIA) nach OECD-Standard einführen. Noch fehlen die technischen Voraussetzungen. Es wird aber erwartet, dass der automatische Informationsaustausch 2017 startet.

Bis dahin können sich Steuersünder aber keineswegs in Sicherheit wiegen. Vor allem in der Schweiz üben Banken auf Eigentümer von Schwarzgeldkonten immer mehr Druck aus, per strafbefreiende Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Immer häufiger wird Kunden, die sich dem Schritt in die Legalität verweigern, gekündigt.

Außerdem will die Regierung in Berlin, die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige zum Jahreswechsel erheblich verschärfen. Der entsprechende Gesetzesentwurf, soll in den kommenden Wochen vom Kabinett verabschiedet werden. Voraussichtlich müssen Steuerhinterzieher künftig alle relevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre nachdeklarieren. Noch gilt ein Zeitraum von fünf Jahren. Außerdem werden die Strafgebühren erheblich erhöht. Bislang müssen bei einer strafbefreienden Selbstanzeige bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro ausschließlich die Steuern plus die Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr nachgezahlt werden. Diese Grenze soll auf 25.000 Euro sinken.

Außerdem werden die Strafgebühren voraussichtlich ab dem kommenden Jahr gestaffelt und gleichzeitig erhöht – und zwar wie folgt:
• von 25.000 bis 100.000 Euro beläuft sich die Strafgebühr auf 10 Prozent der hinterzogenen Steuerschuld,
• von 100.000 bis 1.000.000 Euro auf 15 Prozent und
• bei Beträgen von mehr als einer Million Euro auf 20 Prozent.

Noch gilt generell ein Zuschlag von 5 Prozent. Bei großen Summen hinterzogener Steuern vervierfacht sich somit die Strafgebühr. Die Hinterziehungszinsen sollen nach dem Gesetzesentwurf weiterhin sechs Prozent pro Jahr betragen.

Bei einer strafbefreienden Selbstanzeige handelt es sich um einen komplexen und zeitintensiven Vorgang. Steuersünder sollten also den Schritt in die Legalität rechtzeitig vorbereiten, um nicht unter die verschärften gesetzlichen Regelungen zu fallen. Dabei ist professionelle Unterstützung unbedingt anzuraten. Denn eine Selbstanzeige wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie zu 100 Prozent wasserdicht ist, also lückenlos alle relevanten Vorgänge der zurückliegenden fünf Jahre umfasst. Ist eine Selbstanzeige nicht vollständig, drohen Folgen wie im Fall Uli Hoeneß.


Über den Autor: Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei der auf die Beratung von Mittelstandsunternehmen spezialisierte bdp Bormann Demant & Partner. www.bdp-team.de

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