Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer könnte den Immobilienmarkt durcheinander wirbeln. Ab 2028 soll der Steuersatz in fünf Jahresschritten von 15 auf 10 Prozent sinken. Betroffen sind alle Immobilien im Eigentum von Kapitalgesellschaften wie AGs oder GmbHs.
Immobilienverkäufe könnten sich bis 2032 verzögern
„Wir erwarten, dass es zu Verschiebungen bei Transaktionen kommt“, sagt Ulrich Creydt, Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft Ypsilon Group. „Für jedes Jahr, das der Verkäufer wartet, muss er einen Prozentpunkt weniger Körperschaftsteuer zahlen. Es kann also durchaus Sinn ergeben, einen Verkauf ins folgende Kalenderjahr – oder sogar noch weiter – zu schieben.“
Konkret bedeutet das: Wer heute seine Immobilie verkaufen will, zahlt noch 15 Prozent Körperschaftsteuer auf den Gewinn plus Solidaritätszuschlag. Wartet er bis 2028, sind es nur noch 14 Prozent. Bis 2032 sinkt der Satz dann auf 10 Prozent.
Mieter könnten von Körperschaftsteuersenkung profitieren
Die Steuerreform wirkt sich auch auf laufende Mieteinnahmen aus. Diese unterliegen ebenfalls der Körperschaftsteuer. Creydt rechnet daher mit Nachverhandlungen: „Wir gehen davon aus, dass einige Mieter diese Steuererleichterung ihres Vermieters auf dem Schirm haben und daraus Forderungen ableiten könnten. Die Mieter können dann Mietermäßigungen fordern – etwa dergestalt, dass die Steuerersparnis zwischen beiden Parteien geteilt wird. Denkbar ist auch das Aussetzen oder Abschmelzen von Indexklauseln.“
Solche Szenarien hätten vor allem in schwachen Märkten Erfolg. „Wenn dem Vermieter Leerstand droht, wird er zu Konzessionen bereit sein“, so der Steuerexperte.
Höhere Immobilienwerte durch niedrigere Steuern
Die Körperschaftsteuersenkung könnte aber auch positive Effekte haben. „Die Bewertung von Immobilien orientiert sich auch an den Mieterträgen. Da die Mietrenditen durch die Körperschaftsteuersenkung steigen, könnte auch ein positiver Effekt auf den Wert der Immobilie abgeleitet werden", sagt Creydt. Privateigentümer seien nicht betroffen, da diese nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland regelt die schrittweise Senkung ab dem 1. Januar 2028.