DVFA-Warnung Können Institutionelle bald nicht mehr in KMU investieren?

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Auch die EU-Kommission weist in ihrem Leitfaden zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion auf die hohe Bedeutung eines effizienten Kapitalmarktzugangs, insbesondere für das KMU Segment hin. „Doch durch eine nach Größenklassen undifferenzierte Einführung von ESG Anforderungen, drohen KMUs nun Opfer der ESG Regulierung und deren Umsetzung zu werden“ ergänzt Thorsten Müller.

DER DVFA fordert eine Übergangslösung für kapitalmarktorientierte KMU

Ein umfassendes ESG-Reporting kann derzeit von vielen börsennotierten KMU nicht geleistet werden. Es fehlen hier ausgebildete ESG Spezialisten, Datenhaushalte müssen in den Unternehmen erst aufgebaut werden und die externen Berater, die Unternehmen in Richtung einer ESG Strategie begleiten können, stehen nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. IT- und gegebenenfalls auch KI-basierte automatisierte Ratingprozesse für KMU stehen zudem nicht zur Verfügung. Aktuell scheinen viele börsennotierte KMU mit der Umsetzung der ESG Anforderungen einfach überfordert.

Der DVFA fordert deshalb, dass in die EU-Taxonomie oder in die aktuell in der Konsultation befindliche Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kurzfristig eine Übergangslösung für kapitalmarktorientierte KMU eingefügt wird. Institutionellen Investoren sollte es ermöglicht werden, ein KMU als Artikel-8 konform einzustufen, sofern eine ESG Basisstrategie des betreffenden Unternehmens vorliegt. Diese Basisstrategie sollte Wege aufzeigen wie das KMU sich zukünftig in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickeln wird, entsprechende Datenhaushalte aufgebaut werden und welche Key Performance Indikatoren eingeführt werden sollen.


Die zukünftige Erarbeitung eines Best Practice Leitfaden für eine ESG Basisstrategie für KMU durch die Financial Community könnte diesen Prozess proaktiv unterstützen. Als Zeitraum für eine Übergangslösung könnte sich der DVFA eine Dauer von drei Jahren vorstellen. Erst nach dieser Übergangfrist sollte dann die geplante CSRD auch für kapitalmarktorientierte KMU in Kraft treten. Wie von der ESMA (European Securities and Market Association) beim Thema der Wiedereinführung des Bundling im Rahmen der MiFID II bereits konstatiert, bietet sich eine Größengrenze von einer milliarde Euro an Marktkapitalisierung als Definition für ein KMU an.

Sind nur Anleihen gelistet, wäre ein gesamtes Emissionsvolumen von bis zu 250 Millionen Euro aus Sicht des DVFA eine angemessene Definition. Durch die Erstellung einer ESG Basis Strategie wird den börsennotierten KMU nach Auffassung des DVFA eine machbare praktikable Lösung aufgezeigt, um sich während der oben genannten Übergangsfrist für Artikel-8-Fonds zu qualifizieren. Institutionelle Investoren erhalten eine sogenannte „Tick the Box“ Lösung, das bedeutet – ESG Basis Strategie liegt vor: ja / nein. für ESG konforme KMU Investments. Auf diese Weise könnten KMU an den wachsenden ESG Finanzströmen partizipieren anstatt von diesen systematisch abgeschnitten zu werden.

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