Steuerhinterziehung aus Cum-Ex-Skandal
Koalitionsparteien verlängern Verjährungsfrist auf 15 Jahre
Das ging fix: CDU und SPD einigen sich darauf, die Verjährungsfrist für Fälle schwerer Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre anzuheben. Dadurch erhalten Ermittler die Möglichkeit, auch zweifelhafte Cum-Ex-Transaktionen vor 2010 strafrechtlich zu verfolgen.
Abendstimmung vorm Bundestag, davor glänzt ein Weihnachtsbaum in hellem Schein: Das Kabinett und der Bundesrat sollten dem Beschluss zur Verlängerung der Verjährungsfrist von Fällen schwerer Steuerhinterziehung noch vor dem heiligen Fest zustimmen.
Bildquelle: imago images / Christian Spicker
Die Verjährungsfrist für Fälle schwerer Steuerhinterziehung beträgt künftig 15 statt bisher zehn Jahre. Darauf verständigten sich die Regierungsparteien aus CDU und SPD, wie mehrere Medien berichten. Ursprünglich war ein Anheben der Frist auf lediglich zwölf Jahre angedacht. Hintergrund der Verlängerung: Mit Beginn des neuen Jahres 2021 drohten viele Fälle schwerer Steuerhinterziehung aus dem Cum-Ex-Skandal zu verjähren.
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Cum-Ex-Transaktionen erfolgten hauptsächlich zwischen 2006 und 2012. Besonders viele Fälle gab es 2009, die die Beteiligten 2010 steuerlich geltend machten. Die Ermittler erhalten nun mehr Zeit, diese und weitere Fälle strafrechtlich zu verfolgen. Bundestag und Bundesrat sollen den Berichten zufolge dem Beschluss noch vor Weihnachten zustimmen.
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