Klimawandel setzt Versicherer unter Druck Nachhaltige Anlagen brauchen Rückenwind der Regulierer

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Säule 2 - Governance & Aufsicht

Diese Richtlinien sollten überarbeitet werden, um das Klimarisiko in die Bewertungen der Versicherungsunternehmen (basierend auf ihren TCFD-Meldungen) proportional einfließen zu lassen. Dies könnte erreicht werden durch:

  1. den Auftrag an EIOPA, seine aktuellen ORSA-Richtlinien zu überarbeiten und die Solvency-II-Regelungen im Rahmen der Überprüfung 2021 um einen Abschnitt zu ergänzen. Dabei sollte zugleich klargestellt werden, dass Versicherer erwägen sollten, das Klimarisiko in ihre längerfristigen Bewertungen einzubeziehen, wo dies relevant ist.
  1. den Auftrag an EIOPA, mit nationalen Aufsichtsbehörden und Klimarisikoexperten zusammenzuarbeiten, um diverse Kernszenarien für den Klimastresstest zu entwickeln, mit denen Versicherer die Klimarisiken, denen sie ausgesetzt sind, bewerten können. Diese sollten auf der TCFD-Szenarioplanung aufbauen, die derzeit vom Versicherungssektor auf freiwilliger Basis durchgeführt wird. Zudem sollten sie in Stresstests umgewandelt werden, die in den Kern des Aufsichtssystems eingebettet sind. Die britische Bankenaufsicht hat wiederholt ihre Absicht bekundet, dass Versicherer Klimarisiken in ORSA und Solvency II umfassender berücksichtigen müssten.

Säule 3 - Reporting & Offenlegung

Europäische Versicherer sollten verpflichtet werden, das Klimarisiko im Rahmen der Säule 3 offenzulegen:

  1. Neben den umfassenderen Arbeiten in der Europäischen Kommission zur Definition und Kategorisierung grüner Terminologie sollte EIOPA von den Versicherern verlangen, dass sie ein Asset Reporting erstellen, das auf die von der EU beschlossene Taxonomie abgestimmt ist.
  1. Die Europäische Kommission sollte prüfen, wie die Empfehlungen der TCFD durch Änderungen des delegierten Rechtsakts der Solvency-II-Kommission und der EIOPA-Leitlinien proportional in das Solvency-II-Berichtssystem integriert werden können. Diese Änderungen könnten sich an dem französischen Artikel 173 orientieren, der die Anleger verpflichtet, darüber zu berichten, wie Überlegungen zum Klimawandel in ihre Anlagepolitik einbezogen werden. Dies sollte parallel erfolgen zu den umfassenderen Bemühungen, die TCFD-Empfehlungen in die EU-Regelungen für die Finanzberichterstattung einzubeziehen.

Die Versicherungswirtschaft sollte Politik und Aufsichtsbehörden ermutigen, das Marktversagen beim Klimawandel zu korrigieren und so dazu beizutragen, den Übergang zu einer weit unter dem Zwei-Grad-Ziel liegenden Welt zu erleichtern. Um diese wichtigen Änderungen zu erreichen, müssen Europäische Kommission, der Rat, das Europäische Parlament, der EIOPA und die nationalen Aufsichtsbehörden eng mit den Interessengruppen zusammenarbeiten.

Darüber hinaus müssten die überarbeiteten Richtlinien auf ein angemessenes Regulierungsniveau für Aufsichtsbehörden und Versicherer ausgerichtet sein. Einige der Interventionen könnten eine Änderung der Solvency-II-Richtlinie erfordern. Andere Experten verlangen eine Änderung der Leitlinien, welche die EIOPA an die nationalen Aufsichtsbehörden herausgibt.

Als Versicherer und Investoren stehen wir im Kreuzfeuer unterschiedlicher Interessen. Wir sind den Aktionären und der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, in dieser Frage weitsichtig zu sein und uns für ein in Anbetracht des Klimarisikos zweckmäßiges Regulierungssystem einzusetzen. Die hier dargelegten Vorschläge sind jedoch sicher nicht das letzte Wort, um dieses Thema anzugehen. Andere Ideen und Stimmen sind unerlässlich, um effektive Lösungen zu finden und umzusetzen.


Über den Autor:

Steve Waygood leitet das Global Responsible Investment Team von Aviva Investors. Er war Mitbegründer der Sustainable Stock Exchange Initiative sowie der Corporate Sustainability Reporting Koalition, die eine UN-Konvention zur Förderung von mehr Transparenz und integrierter Berichterstattung in Unternehmen ausarbeiten soll. Seine Arbeit wurde 2012 als Fallbeispiel im Rahmen des Harvard Business School MBA verwendet.

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