Klimawandel setzt Versicherer unter Druck Nachhaltige Anlagen brauchen Rückenwind der Regulierer

Seite 2 / 3

Förderung nachhaltiger Investitionen

Die EU-Versicherer repräsentieren einen riesigen Kapitalpool für potenzielle Investitionen in nachhaltige Arbeitsplätze und Wachstum: Hierzu äußert sich die Europäische Kommission (EK) wie folgt: „Europäische Versicherer sind die größten institutionellen Investoren auf den europäischen Finanzmärkten. Es ist enorm wichtig, dass die aufsichtsrechtliche Regulierung den Appetit der Versicherer auf langfristige Investitionen nicht übermäßig einschränkt und gleichzeitig die Risiken angemessen erfasst.“

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Europäische Kommission die damit zusammenhängenden Fragen angehen könnte. Dazu zählt unter anderem, inwieweit Versicherer Versicherungsnehmer und Begünstigte vor Klimarisiken schützen und ermutigt werden können, in langfristige, nachhaltige Projekte zu investieren.

Säule 1 – Finanzbedarf

Seit der Einführung von Solvency II wurden die Kapitalkosten der Standardformel für bestimmte Infrastrukturinvestitionen gesenkt. Die Kapitalanforderungen sollten weiter verfeinert werden, um bessere Anreize für nachhaltige Investitionen bei Arbeitsplätzen und Wachstum zu schaffen. Dies könnte wie folgt geschehen:

  1. Sicherstellen, dass EIOPA prüft, inwieweit das derzeitige System umweltfreundliche Investitionen eher verhindert als fördert. Die Europäische Kommission sollte EIOPA anweisen, die unterschiedlichen Kapitalkosten für immer weniger nachhaltige Investitionen zu untersuchen, wobei sie sich an der derzeit erstellten Taxonomie orientieren sollte. Diese Taxonomie sollte zur Entwicklung einer klaren, kohärenten und konsistenten Terminologie führen. Die Eigenkapitalanforderungen sollten einen zukunftsorientierten aufsichtsrechtlichen Ansatz beinhalten, der den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen des Klimawandels Rechnung trägt. Die Ergebnisse dieser Analyse könnten als Grundlage für die Neukalibrierung des Solvency-II-Rahmens bei seiner Überprüfung im Jahr 2021 dienen.
  1. Solvency II enthält einen Grundsatz zur unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle). Dieser beinhaltet eine Reihe von qualitativen Anforderungen, die für Investitionsentscheidungen und die Asset Allocation gelten. Während der Überprüfung im Jahr 2021 sollte die Europäische Kommission untersuchen, wie der Grundsatz zur unternehmerischen Vorsicht genutzt werden könnte, um mehr Investitionen in Nachhaltigkeit anzuregen und nicht-nachhaltige Investitionen im Laufe der Zeit und im Einklang mit festgelegten Zielen zu reduzieren. Das übergeordnete Ziel sollte sein, den klimafreundlichen Wandel der EU-Wirtschaft so zu fördern, dass es dem Zwei-Grad-Ziel oder weniger entspricht.