Keine 32-KWG-Lizenz Bafin warnt vor Baerenberg Group

Ihre Schreibweise ist der von Deutschlands ältester Privatbank zum Verwechseln ähnlich: Die Baerenberg Group hat die Aufmerksamkeit der Bafin auf sich gezogen. Die Aufsicht weist darauf hin, dass sie der Baerenberg Group mit angeblichem Sitz in Wilen, Schweiz, keine Erlaubnis gemäß Paragraph 32 des Kreditwesengesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht ihrer Aufsicht, so die Behörde.

Auf Warnliste der Finma

Die Baerenberg Group tritt auf ihrer Website als „Deutschlands erster und erfolgreichster Komplettanbieter im Bereich internationaler Zwangsversteigerungen“ auf. Interessierte sollen in verschiedene auf der Seite präsentierte Projekte investieren. Nach erfolgreicher Realisierung der Projekte mit Laufzeiten zwischen sechs und 30 Monaten erhalte man die anfängliche Investitionssumme zuzüglich einer nicht näher bezeichneten Rendite wieder zurück.

Die Bafin ist mit ihrer Warnung nicht allein: Auch die eidgenössische Finanzmarkt Finma hat das Unternehmen auf ihrer Warnliste. Demzufolge verfügt Baerenberg nicht einmal über einen Eintrag im Handelsregister.

 

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