Als Roland S. (59) morgens das Haus verließ, fühlt er Schwindel und Übelkeit, im Büro angekommen bemerkt er Sehstörungen auf dem linken Auge. Hinzukommen sehr schnell Lähmungserscheinungen in der linken Körperhälfte.
Als seine Sekretärin wenig später sein Büro betritt, reicht ihr ein kurzer Blick um zu sehen, dass es ihrem Chef gar nicht gut geht. Ganz weiß im Gesicht und mit Schweiß auf der Stirn sitzt Roland S. eingefallen am Schreibtisch. Auf die Frage, ob er Hilfe benötigt, stammelt er nur wirres Zeug.
Ohne zu überlegen wählt die Sekretärin den Notruf uns sieben Minuten später stehen zwei Rettungssanitäter und ein Notarzt im Büro. Als in den letzten Minuten vor Eintreffen des Notarztes Roland S. das Bewusstsein verliert, wird der betriebliche Ersthelfer geholt um Erste Hilfe zu leisten.
Die Ärzte diagnostizieren einen Schlaganfall und Roland S. wird sofort auf die Intensivstation gebracht, wo alle notwendigen, medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden können. Seine sofort benachrichtigte Frau Helene S. weiß, dass ihr Mann eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, findet aber in der Hektik die Unterlagen nicht.
Es dauert bis zum nächsten Tag, bis Helene S. die Unterlagen, leider schlecht sortierten, in einem Kellerregal findet und die Ärzte in Kenntnis setzt. Zwei Tage später erleidet Roland S. einen weiteren, sehr schweren Schlaganfall, an deren Folgen er drei Wochen später verstirbt.
Hilfestellung als Instrument der Kundenbindung
Die Situation des Nichtauffindens der Notfallunterlagen kennen viele Mediziner und Behandler aus ihrem Alltag. Wenn keine Verfügungen und Vollmachten vorliegen, wird es schwierig mit Entscheidungen. Hätte Roland S. einen Notfallordner eingerichtet und den wichtigsten Menschen in seinem Umfeld den Aufbewahrungsplatz genannt, wäre für alle Beteiligten vieles einfacher gewesen.
Die Bankerin von Roland S. hätte die Chance gehabt, durch Bereitstellung eines Notfallordners aktiv zu werden, gilt der Notfallordner doch als sehr gutes Kundenbindungsinstrument. Nur wenige Banken stellen ihren Kunden bereits heute Notfallordner zur Verfügung oder initiieren die Einrichtung eines Notfallordners. Wer als Berater die Initiative ergreift und seine Kunden bei der Erstellung unterstützt, punktet bei seinen Kunden und hat bei einer Nachlassabwicklung alle wichtigen Daten vorliegen.
Was ist bei der Einrichtung eines Notfallordners zu beachten?
Der Übersichtlichkeit halber ist es sinnvoll einen Vertragsspiegel anzulegen, der Bevollmächtigen, Familienangehörigen und medizinischen Behandlern die Arbeit im Fall der Fälle ungemein erleichtert. Der Notfallordner sollte in einen medizinischen, einen allgemeinen und finanziellen Teil aufgebaut sein.
Der medizinische Teil beinhaltet:
Der allgemeine Teil gliedert sich in:
Als seine Sekretärin wenig später sein Büro betritt, reicht ihr ein kurzer Blick um zu sehen, dass es ihrem Chef gar nicht gut geht. Ganz weiß im Gesicht und mit Schweiß auf der Stirn sitzt Roland S. eingefallen am Schreibtisch. Auf die Frage, ob er Hilfe benötigt, stammelt er nur wirres Zeug.
Ohne zu überlegen wählt die Sekretärin den Notruf uns sieben Minuten später stehen zwei Rettungssanitäter und ein Notarzt im Büro. Als in den letzten Minuten vor Eintreffen des Notarztes Roland S. das Bewusstsein verliert, wird der betriebliche Ersthelfer geholt um Erste Hilfe zu leisten.
Die Ärzte diagnostizieren einen Schlaganfall und Roland S. wird sofort auf die Intensivstation gebracht, wo alle notwendigen, medizinischen Maßnahmen eingeleitet werden können. Seine sofort benachrichtigte Frau Helene S. weiß, dass ihr Mann eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, findet aber in der Hektik die Unterlagen nicht.
Es dauert bis zum nächsten Tag, bis Helene S. die Unterlagen, leider schlecht sortierten, in einem Kellerregal findet und die Ärzte in Kenntnis setzt. Zwei Tage später erleidet Roland S. einen weiteren, sehr schweren Schlaganfall, an deren Folgen er drei Wochen später verstirbt.
Hilfestellung als Instrument der Kundenbindung
Die Situation des Nichtauffindens der Notfallunterlagen kennen viele Mediziner und Behandler aus ihrem Alltag. Wenn keine Verfügungen und Vollmachten vorliegen, wird es schwierig mit Entscheidungen. Hätte Roland S. einen Notfallordner eingerichtet und den wichtigsten Menschen in seinem Umfeld den Aufbewahrungsplatz genannt, wäre für alle Beteiligten vieles einfacher gewesen.
Die Bankerin von Roland S. hätte die Chance gehabt, durch Bereitstellung eines Notfallordners aktiv zu werden, gilt der Notfallordner doch als sehr gutes Kundenbindungsinstrument. Nur wenige Banken stellen ihren Kunden bereits heute Notfallordner zur Verfügung oder initiieren die Einrichtung eines Notfallordners. Wer als Berater die Initiative ergreift und seine Kunden bei der Erstellung unterstützt, punktet bei seinen Kunden und hat bei einer Nachlassabwicklung alle wichtigen Daten vorliegen.
Was ist bei der Einrichtung eines Notfallordners zu beachten?
Der Übersichtlichkeit halber ist es sinnvoll einen Vertragsspiegel anzulegen, der Bevollmächtigen, Familienangehörigen und medizinischen Behandlern die Arbeit im Fall der Fälle ungemein erleichtert. Der Notfallordner sollte in einen medizinischen, einen allgemeinen und finanziellen Teil aufgebaut sein.
Der medizinische Teil beinhaltet:
- Angaben zur Person
- Patientenverfügung im Original
- Namen zu informierender Angehörige im Notfall
- Liste chronischer Erkrankungen
- Angaben zu Allergien und Unverträglichkeiten
- Gegenwärtig eingenommene Medikamente
- Letzter Arztbericht (falls vorhanden)
- Neueste Befunde, Laborwerte, Röntgenbilder
- Namen und Kontaktdaten medizinischer Behandler
Der allgemeine Teil gliedert sich in:
- Originale und Kopien der wichtigsten Vollmachten
- Vorsorgevollmacht in Kopie (Original besitzt der Bevollmächtigte)
- Betreuungsvollmacht
- Bank-und Generalvollmacht
- Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
- Testament in Kopie (Original kann sicher woanders hinterlegt sein)
- Digitaler Nachlass (Pin-Nummern und Zugangsdaten elektronisch Geräte)