Unter Solvency II Nachranganleihen werden für Versicherer interessant

Logo der Allianz-Versicherung an einem Gebäude in München: Nachranganleihen dürften in Zukunft für Versicherer deutlich interessanter werden.

Logo der Allianz-Versicherung an einem Gebäude in München: Nachranganleihen dürften in Zukunft für Versicherer deutlich interessanter werden. Foto: imago images / imagebroker

Nachranganleihen, sogenannte Restricted-Tier-1-Instrumente (RT1), dürften in Zukunft für Versicherer deutlich interessanter werden. Das vermutet die „Börsen-Zeitung“ (bezahlpflichtig). Die Zeitung beruft sich auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Behandlung dieser im Rahmen von Solvency II vorgesehenen Eigenmittel, auf die der Versicherungsverband GDV hinwies, sowie auf eine Mitteilung der Allianz.

„Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun möglich, Restricted-Tier-1-Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen“, schreibt die Allianz auf ihrer Homepage in einer Investor-Relations-Mitteilung dazu. Ob der Branchenführer selbst dies tun wird, sei allerdings noch nicht klar. 

Bisher hätten Versicherer um diese Anleihen einen Bogen gemacht, weil unklar gewesen sei, ob sie die Zinsen als Kosten für Fremdkapital steuerlich geltend machen können, schreibt die „Börsen-Zeitung“ und verweist auf den Branchendienst „Versicherungsmonitor“. Die steuerliche Absetzbarkeit sei nun gewährleistet.

Laut dem Bericht der „Börsen-Zeitung“ können Restricted-Tier-1-Instrumente die sogenannten Tier-1-Eigenmittel erhöhen, oder sie ersetzen existierende Instrumente, die noch den Anforderungen von Solvency I entsprechen und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen („Altanleihen“).

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