Appell des VFPK Die kapitalgedeckte Altersvorsorge muss ausgebaut werden

Die Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in Berlin

Die Zentrale der Deutschen Rentenversicherung in Berlin: Über 54 Millionen Deutsche sind hier versichert – aber auch ausreichend? Foto: Imago Images / Joko

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht großen Nachholbedarf für zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge. Der Verband begründet seinen Appell damit, dass dem gesetzlichen Rentensystems Grenzen gesetzt sind. Die Aufgabe der Politik, die Altersvorsorge  zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten kann, so der VFPK, nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen.


Damit das erreicht wird, muss die Teilnahme an einer kapitalgedeckten Altersvorsorge verbindlich werden, entweder in Form einer einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer privaten Vorsorge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen, nehmen dann automatisch an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) teil. Wer das nicht möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden. So bleibt die Teilnahme an einer bAV freiwillig.

Eine obligatorische kapitalgedeckte Altersvorsorge sollte zudem vertriebskostenfrei sein. Damit würde ein zentraler Fehler der Riester-Rente beseitigt, der das Produkt „kapitalgedeckte private Vorsorge“ in der öffentlichen Wahrnehmung herabsetzt. Die Vertriebskostenfreiheit würde zudem die Anerkennungswürdigkeit deutlich erhöhen. Im Bereich der bAV stehen mit den regulierten Pensionskassen bewährte Einrichtungen für vertriebskostenfreie Zusagen bereit, so der Verband. VFPK-Vorstand Helmut Aden dazu: „Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin sollte sich möglichst früh damit auseinandersetzen, wie sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen können. Eine obligatorische und vertriebskostenfreie kapitalgedeckte Altersversorgung, ist dafür der richtige Weg.“

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